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Ehepaar getrennte Steuererklärung - Wie am besten Ausfüllen?

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    Ehepaar getrennte Steuererklärung - Wie am besten Ausfüllen?

    Hallo,

    ich bin neu bei Elster. Ich habe eine Frage zum Ausfüllen der Unterlagen über Elster.

    Ich möchte die Steuererklärungen seit 2019 nachreichen. Seit 2019 sind meine Frau und ich verheiratet. Ich habe ein Elsterkonto und meine Frau nicht. Da wir beide in etwa das gleiche verdienen, lohnt sich eine Zusammenveranlagung nicht und wir machen zwei getrennte Steuererklärungen.

    Meine Frage ist nun, ob ich die Steuererklärung für meine Frau über mein Elsterkonto machen kann oder ob meine Frau ein eigenes Konto benötigt.

    Meine Frage rührt daher, dass in ich in meinen Unterlagen immer mal Angaben für Person B bzw. den Ehepartner machen kann. Ich habe diese Felder bis jetzt frei gelassen. Sind diese Felder für eine gemeinsame Veranlagung gedacht?

    Ich habe eine Berechtigung zum Abruf von Bescheinigungen meiner Frau. Reicht das schon für das Ausfüllen der Steuererklärung meiner Frau oder was muss man dafür noch tun?

    Ich freue mich sehr über kontruktives Feedback.

    Gruß

    #2
    Zitat von Noekk Beitrag anzeigen
    Meine Frage ist nun, ob ich die Steuererklärung für meine Frau über mein Elsterkonto machen kann oder ob meine Frau ein eigenes Konto benötigt.
    Egal

    Zitat von Noekk Beitrag anzeigen
    Meine Frage rührt daher, dass in ich in meinen Unterlagen immer mal Angaben für Person B bzw. den Ehepartner machen kann. Ich habe diese Felder bis jetzt frei gelassen. Sind diese Felder für eine gemeinsame Veranlagung gedacht?
    Ja, da heißen sie dann in Deinem Fall allerdings auch anders, nämlich Ehemann und Ehefrau.

    Zitat von Noekk Beitrag anzeigen
    Ich habe eine Berechtigung zum Abruf von Bescheinigungen meiner Frau. Reicht das schon für das Ausfüllen der Steuererklärung meiner Frau
    Die Abrufberechtigung brauchst Du nicht. Sie erleichtert aber das Ausfüllen.

    Kommentar


      #3
      Ach so, und ich verschieb Deine Frage mal ins Unterforum für Mein Elster. Denn Du willst ja offenbar nicht die Lohnsteuerbescheinigung für Deine Angestellten erstellen!

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        #4
        Hallo Noekk!

        Warum denn kompliziert wenn es einfach geht?

        Warum getrennte Veranlagung und zwei Steuererklärungen, wenn Zusammenveranlagung
        - den Vorteil nur eine Steuererklärung hat
        und
        - i.d.R. auch steuerlich etwas günstiger ist !?

        Falls Sie in Ihrer Ehe "getrennte Kassen" haben, sollte es bei "fast" gleichem Einkommen beider Ehegatten und höchstwahrscheinlich auch Steuerklassenwahl IV/IV doch kein Problem sein, die Steuererstattung 50:50 auf Euch beide aufzuteilen ... !?

        Kommentar


          #5
          Angaben fuer Person B bzw. den Ehepartner. Ich habe diese Felder bis jetzt frei gelassen. Sind diese Felder fuer eine gemeinsame Veranlagung gedacht?
          Genau. Du gibst im Hauptvordruck bei Nr. 3 (also Zeile 19) die Veranlagungsart an, also ob Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung. Und wenn du dort mal auf das Fragezeichen klickst, dann wird dir ein ganz brachbaren Hilfetext angezeigt.
          grafik.png

          Bei allen weiteren Seiten gibst du folglich bei einer Einzelveranlagung auch keine Daten zum Ehepartner an.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

          Kommentar


            #6
            Hallo Noekk!

            Ergänzend zu HundKatzeMaus :

            1. Sie sollten sich als "Extra-Schmankerl" die "Anlage Sonstiges" ansehen::

            Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern

            (Der Antrag auf Aufteilung in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte
            – des Freibetrages zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines gemeinsamen volljährigen Kindes ist in Zeile 64 der Anlage Kind,
            – bei Übertragung des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags eines gemeinsamen Kindes ist in Zeile 72 der Anlage Kind,
            – bei Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale eines gemeinsamen Kindes ist in Zeile 75 der Anlage Kind
            zu stellen.)

            Laut übereinstimmendem Antrag sind die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, sowie die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden je zur Hälfte aufzuteilen.

            2. Das zweite "Extra-Schmankerl" ist dann die Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung":

            Zusatzangaben für die Steuerberechnung

            Die folgenden Angaben dienen ausschließlich der Steuerberechnung in Mein ELSTER und sind nicht Teil Ihrer Einkommensteuererklärung. Sie werden nicht an das Finanzamt übermittelt. Bitte beachten Sie, dass fehlende Angaben das Ergebnis der Steuerberechnung beeinflussen können.

            ...

            Angaben zum Ehegatten / Lebenspartner bei Einzelveranlagung

            Abzugsbeträge für Sonderausgaben

            Unterhaltsleistungen (Euro)
            Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung (Euro)
            Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs (Euro)
            abziehbare Vorsorgeaufwendungen des anderen Ehegatten / Lebenspartners im Rahmen der Einzelveranlagung und beantragten hälftigen Aufteilung (nach durchgeführter Günstigerprüfung) (Euro)
            Kirchensteuer (Euro)
            Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (Euro)
            Spenden (Euro)
            Parteispenden (Euro)
            Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Euro)
            Schulgeld für nicht gemeinsame Kinder (100 Prozent der Abzugsbeträge) (Euro)
            Kinderbetreuungskosten für nicht gemeinsame Kinder (100 Prozent der Abzugsbeträge) (Euro)
            Entschädigungszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs (Euro)

            Abzugsbeträge für außergewöhnliche Belastungen

            Abziehbare (nach Berücksichtigung der zumutbaren Belastung) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG (Euro)
            Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung (§ 33a Absatz 1 EStG) (Euro)
            Personell berechnete Beträge nach §§ 33, 33a EStG, für die keine maschinelle Prüfung zur Opfergrenze durchgeführt werden soll. Gegebenenfalls auch personell ermittelter Abzugsbetrag für Unterhaltsleistungen, die an den Ehegatten gezahlt wurden. (Euro)

            Steuerermäßigungen

            Anteil des Ehegatten / Lebenspartners an der Steuerermäßigung nach § 34f EStG (Baukindergeld) in Prozent
            Anteil des Ehegatten / Lebenspartners an abzugsfähigen Steuerermäßigungen nach § 35a EStG (Euro)
            Abziehbare Aufwendungen des Ehegatten / Lebenspartners für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG,"


            Also denn:

            Warum kompliziert, wenn's auch einfacher geht?

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              #7
              Warum kompliziert, wenn's auch einfacher geht?
              Wenn ich (rein theoretisch) wissen wollte, ob bei uns die Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger wäre als die Zusammenveranlagung,

              würde ich unsere Steuererklärung mit einem kommerziellen Steuerprogramm erstellen. Die Programme können das recht gut. Auch mit

              ElsterFormular ließ sich das darstellen, aber das hat man ja eingestampft. Mein ELSTER liegt da um Jahre zurück !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Super, danke für die Hinweise und Antworten!

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