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Keine antwort an meine Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

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    Keine antwort an meine Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

    Hallo,

    Am 2. July 2024 habe ich meine Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" eingereicht. Ich habe immer noch keine Antwort erhalten. Weiß jemand, wie lange es normalerweise dauert, die Steuer- und UmStr.-Identifikationsnummer zu erhalten? Ich kann keine "Support Email" finden und der Chat ist leider nicht hilfreich. Vielen Dank

    #2
    Weiß jemand, wie lange es normalerweise dauert, die Steuer- und UmStr.-Identifikationsnummer zu erhalten?
    Die Frage lässt sich nicht seriös beantworten. In vielen Bundesländern fallen die Sommerferien in den Juli, dort ist dann Haupturlaubszeit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort Charlie24 . Daran habe ich nicht gedacht. Ich bin in Berlin ansässig. Ich schätze, die haben in diesen Tagen Sommerferien.

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        #4
        Ja, die Berliner sind in den Sommerferien. Ferienbeginn Berlin: 18.07. Ferienende: 30.08.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Bearbeitungszeit dieser Fragebögen ist wirklich sehr unterschiedlich. Und die Gründe dafür sind nochmal wieder unterschiedlich. Ein Monat scheint mit da nicht utopisch. Aber du kannst natürlich mal anrufen und nachfragen, wie der Stand ist. Grundsätzlich genießen Neugründungen eine gewisse "Priorität", da die Unternehmen ja z.B. auf die Erteilung einer UStID angewiesen sind. Auf der anderen Seite: In der Berliner Verwaltung jemanden telefonisch zu erreichen... ich sag mal so: toi toi toi
          Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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            #6
            @ijatan: ich empfehle für einen nicht bei Elster registrierten Steuerpflichtigen die Nutzung des Kontaktformulars für steuerliche Fragen zur Nachfrage beim Finanzamt unter : https://www.elster.de/eportal/wizard...icht-1/eingabe

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              #7
              Zitat von Sansibar Beitrag anzeigen
              @ijatan: ich empfehle für einen nicht bei Elster registrierten Steuerpflichtigen die Nutzung des Kontaktformulars für steuerliche Fragen zur Nachfrage beim Finanzamt
              Da ja der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingereicht wurde, der grundsätzlich authentifiziert per Elster abzugeben ist, gehe ich mal ganz konkret davon aus, dass in diesem Fall eine Registrierung bei Elster erfolgt ist.

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                #8
                .... dass in diesem Fall eine Registrierung bei Elster erfolgt ist
                Das kann aber doch auch eine Vorabregistrierung nur auf die E-Mailadresse sein. Die reicht ja für den Fragebogen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Das kann aber doch auch eine Vorabregistrierung nur auf die E-Mailadresse sein.
                  Das stimmt natürlich.

                  Wenn man unternehmerisch tätig ist, dann ist es jedenfalls dringend geboten, sich einen vollwertigen Zugang zu Elster zu besorgen.

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                    #10
                    Das übliche "Problem" mit Neugründungen: Die Registrierung über E-Mail-Adresse ( ohne Angabe von Steuernummer / Steuer-ID) lässt halt nur die Abgabe der Fragebogens zur steuerlichen Erfassung zu. Und "von Anfang an" ein vollwertiges Elster-Konto erhalten, ist nur dann möglich, wenn man die "private" Steuer-ID (des Inhabers / Geschäftsführers) verwendet. Für Arbeitgeber endet das wiederum in doppelter Arbeit, weil dann eine erneute Registrierung mit der dann neu erteilten Steuernummer notwendig ist. Ohne ein Organisationskonto ist eine Teilnahme am Elstam-Abruf nicht möglich. Zumindest dann, wenn man die Lohnabsrechnung selbst macht. Gleichwohl: Für Solo-Selbständige spricht (von Anfang an) nichts gegen eine Registrierung eines vollwertigen Elster-Kontos über Steuer-ID. Hat sogar den Vorteil des Belegabrufs für die Einkommensteuer.

                    Ich kann aber mehr als gut verstehen, dass die unterschiedlichen Konten und die nochmal unterschiedlichen Möglichkeiten der Registrierung (incl. dieser "tollen" neuen Möglichkeit über "NECT") viele Benutzer etwas durcheinander bringt. Zum Trost: Auch längst nicht jeder im Finanzamt kennt diese Unterschiede.
                    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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