Hallo,
ich habe ein Frage zu den Zeilen 16 und 18 in der Anlage Vorsorgeaufwand, Seite/Blatt 2.
Für 2021 und 2022 wurden diese Zeilen automatisch anhand von Bescheinigungen ausgefüllt. Für 2023 wurde das nicht gemacht. Ich frage mich nun, ob ich dort etwas eintragen soll oder nicht. Meine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind nicht weniger geworden. Ich bin freiwillig versicherter Arbeitnehmer.
Und wenn ich etwas eintragen kann: Wie berechnen sich die Angaben in den genannten Zeilen 16 und 18? Muss ich die Beiträge, wie sie mir von meiner Krankenversicherung zugesendet worden mit den Beiträgen, wie sie auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2023 stehen, verrechnen? Wenn ja, wie?
Gruß
ich habe ein Frage zu den Zeilen 16 und 18 in der Anlage Vorsorgeaufwand, Seite/Blatt 2.
Für 2021 und 2022 wurden diese Zeilen automatisch anhand von Bescheinigungen ausgefüllt. Für 2023 wurde das nicht gemacht. Ich frage mich nun, ob ich dort etwas eintragen soll oder nicht. Meine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind nicht weniger geworden. Ich bin freiwillig versicherter Arbeitnehmer.
Und wenn ich etwas eintragen kann: Wie berechnen sich die Angaben in den genannten Zeilen 16 und 18? Muss ich die Beiträge, wie sie mir von meiner Krankenversicherung zugesendet worden mit den Beiträgen, wie sie auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2023 stehen, verrechnen? Wenn ja, wie?
Gruß
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