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Zeilen 16 und 18 in der Anlage Vorsorgeaufwand

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    Zeilen 16 und 18 in der Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo,

    ich habe ein Frage zu den Zeilen 16 und 18 in der Anlage Vorsorgeaufwand, Seite/Blatt 2.

    Für 2021 und 2022 wurden diese Zeilen automatisch anhand von Bescheinigungen ausgefüllt. Für 2023 wurde das nicht gemacht. Ich frage mich nun, ob ich dort etwas eintragen soll oder nicht. Meine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind nicht weniger geworden. Ich bin freiwillig versicherter Arbeitnehmer.

    Und wenn ich etwas eintragen kann: Wie berechnen sich die Angaben in den genannten Zeilen 16 und 18? Muss ich die Beiträge, wie sie mir von meiner Krankenversicherung zugesendet worden mit den Beiträgen, wie sie auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2023 stehen, verrechnen? Wenn ja, wie?

    Gruß

    #2
    Ich bin freiwillig versicherter Arbeitnehmer.
    Die Zeilen 16 und 18 sind nur für sog. Selbstzahler. Bei sog. Firmenzahlern führt der Arbeitgeber die KV- und PV-Beiträge ab, dann werden

    die auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben und über die auch eingetragen. Doppelt erfassen wäre jedenfalls falsch. Die steuerfreien

    AG-Zuschüsse sind getrennt zu erfassen und kommen ebenfalls aus der Lohnsteuerbescheinigung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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