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Garage untervermieten – was in der Anlage V deklariert werden muss

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    Garage untervermieten – was in der Anlage V deklariert werden muss

    Ich miete eine Wohnung mit Tiefgarage. Im Mietvertrag steht nicht, wie viel ich für die Garage bezahle, sondern nur, dass sie in der Wohnung inbegriffen ist. Ich vermiete die Garage für eine angemessene, vom Markt vorgegebene Gebühr unter. Ich habe beim Finanzamt nachgefragt und dort wurde mir gesagt, dass ich die Anlage V ausfüllen muss.

    Soweit ich weiß, erziele ich keinen Gewinn durch die Untervermietung der Garage. Die Kosten für die Miete und die Einnahmen aus der Untervermietung heben sich auf, aber ich muss sie trotzdem angeben.

    Welche Abschnitte sind die richtigen?

    Mein Deutsch ist sehr begrenzt und die Unterhaltung mit dem Finanzamt ist ziemlich schwierig.

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Hallo,

    Soweit ich weiß, erziele ich keinen Gewinn durch die Untervermietung der Garage. Die Kosten für die Miete und die Einnahmen aus der Untervermietung heben sich auf, aber ich muss sie trotzdem angeben.
    Soweit die Kosten wirklich annähernd durchgereicht werden musst du die Vermietung gar nicht erklären (vergleichbar mit der Untervermietung einzelner Wohnräume in einer WG).

    Und wenn du ansonsten nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hast (ist das so?) dann würde noch der Härteausgleich gelten (410 Euro pro Jahr). Damit dürftest du sogar etwas über 30 Euro pro Monat mehr bekommen als du selber bezahlst (genau für solchen Kleinkram gibt es den Härteausgleich).

    Wenn du es doch erklären möchtest dann wird sicher noch jemand anderes die genauen Zeilen nennen können (ich weiß das nicht auswendig, und kann es gerade nicht nachschauen)

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Danke für Ihre Antwort!
      Ich verstehe das nicht. Das Finanzamt hat mir gesagt, dass ich die Untervermietungseinnahmen angeben soll. Die Einnahmen liegen jedoch bei etwa 525 € (fällt das unter den Härteausgleich 410-820 €?) für 2023, und so wie ich das verstehe, werde ich dafür Steuern zahlen müssen, wenn ich die Kosten nicht ebenfalls angebe (die ich bereits für die Garage bezahle). So wie ich das verstehe, kann ich diese Erklärung also nicht überspringen, selbst wenn sie sich ausgleicht.

      Ja, ich bin nicht selbstständig. Ich habe auch die Anlage KAP gemäß einem Dokument ausgefüllt, das ich von der Investitionsplattform erhalten habe.

      edit: Ich denke, dass die Kosten (was ich dem Vermieter für die Garage zahle) in die Werbungskosten fließen sollten.
      Zuletzt geändert von SunnyFingers; 07.08.2024, 11:35.

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        #4
        Bei Untervermietung sind nicht die Einnahmen, sondern die Einkünfte zu erklären und zwar in der Anlage V-Sonstige.

        Einkünfte sind die Mieteinnahmen abzüglich der eigenen anteiligen Mietausgaben. Die musst du in deinem Fall schätzen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Charlie24 Danke für Ihre Antwort! Der Steuerberater, den ich angerufen habe, sagte mir, es sei nicht Anhang V-Sonstiges, sondern Anhang V. Was ich nicht verstehe, ist, wo ich die Kosten angeben soll (einen Teil meiner Miete für die Garage).

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            #6
            Ich habe mir eure Antworten nochmal durchgelesen. Soll ich in einem Feld nur die Einkünfte abzüglich der Werbungskosten angeben? Ich trenne die Felder also nicht, sondern rechne selbst und erkläre nichts. Beispiel: Einkünfte sind 525 und Werbungskosten sind 600, dann gebe ich 0 an?

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              #7
              Zitat von SunnyFingers Beitrag anzeigen
              Einkünfte abzüglich der Werbungskosten
              Einkünfte = Einnahmen - Ausgaben

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