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Grundsteuerbescheid soll geändert werden - falsch erklärt?

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    Grundsteuerbescheid soll geändert werden - falsch erklärt?

    Hallo.

    Grundsteuererklärung wurde über Elster erklärt, Bescheid mittlerweile bestandskräftig.
    Nun kommt Post, da der Bescheid geändert werden soll, da das Grundstück so groß sei.
    Bebaut mit einem Zweifamilienhaus, Größe ca 2.500m².

    Gibt es hierzu etwas Hilfreiches zur Hilfe?

    Lieben Dank.

    #2
    Ohne Angaben zum Bundesland kann man dazu nichts sagen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Oh sorry, Berlin

      Ergänzende Frage dann vielleicht schon:
      Ab wann zählt ein Grundstück als teilbar?
      Zufahrt für den hinteren, unbebauten Teil, nur über diese eine Einfahrt möglich, da angrenzend andere Grundstücke, alle bebaut.
      ​​​

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        #4
        Ich habe noch nie gehoert, dass ein bestandskraeftiger Grundsteuerbescheid von Amts wegen "geaendert" werden soll, nur weil das Grundstueck "so gross" ist. Worauf bezieht sich denn das Finanzamt? Dazu muss doch etwas geschrieben worden sein.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
          Ich habe noch nie gehoert, dass ein bestandskraeftiger Grundsteuerbescheid von Amts wegen "geaendert" werden soll, nur weil das Grundstueck "so gross" ist. Worauf bezieht sich denn das Finanzamt? Dazu muss doch etwas geschrieben worden sein.
          Wortlaut:

          Damit ist das Grundstück wesentlich größer als es einer bei dem Gebäude angemessenen Nutzung entspricht.
          Nehmen Sie bitte daher im Nachgang zur bereits erfolgten Feststellung (siehe Bescheid über den Grundsteuerwert - Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 vom xxx.2022) Stellung, ob:

          eine Aufteilung des Grundstücks in eine bebaute und eine bebaubare Teilfläche möglich ist,

          ob eine separate Nutz- und Verwertbarkeit der Teilfläche gegeben ist und

          die selbständige Nutzung oder Verwertung dem üblichen Marktverhalten entspricht.

          Sollten diese Voraussetzungen vorliegen, so muss der o.g. Bescheid geändert werden. Dabei findet § 257 Abs. 3 BewG in Verbindung mit A 257.4 Abs. 2 AEBewGrSt eine entspre- chende Anwendung. Es erfolgt dann eine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung nach § 222 Abs. 1 BewG.

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            #6
            Man(n) lernt doch nie aus! Ich habe mal ein wenig recherchiert und bin dabei auf folgende Internetseite gestossen, die dir vielleicht weiterhilft:
            https://datenbank.nwb.de/Dokument/881290_257___4/
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

            Kommentar


              #7
              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
              Man(n) lernt doch nie aus! Ich habe mal ein wenig recherchiert und bin dabei auf folgende Internetseite gestossen, die dir vielleicht weiterhilft:
              https://datenbank.nwb.de/Dokument/881290_257___4/
              Danke für den Link.
              Das wäre dann Abbildung 5. Sprich der hintere Teil wird dann teurer besteuert?

              Oder gibt es eine Möglichkeit zu benennen, dass es nicht teilbar ist und das gesamte Grundstück als bebaut zählt?
              Das Gesetzesdeutsch verstehe ich leider nicht.

              Es muss ja dann auch tatsächlich 2 verschiedene Bodenwerte für das gesamte Grundstück schon geben?

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                #8
                Da ich dein Grundstueck nicht kenne, kann ich da auch leider keine weitere Hilfe geben. Deine Fragen solltest du besser dem Sachbearbeiter des Finanzamtes stellen. Berlin hat ja die Bodenrichtwerte im BORIS-System veroeffentlicht:

                https://www.berlin.de/gutachteraussc...denrichtwerte/

                Da kannst du nachsehen, welchen BRW dein Grundstueck hat.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                  Da ich dein Grundstueck nicht kenne, kann ich da auch leider keine weitere Hilfe geben. Deine Fragen solltest du besser dem Sachbearbeiter des Finanzamtes stellen. Berlin hat ja die Bodenrichtwerte im BORIS-System veroeffentlicht:

                  https://www.berlin.de/gutachteraussc...denrichtwerte/

                  Da kannst du nachsehen, welchen BRW dein Grundstueck hat.
                  Vielen Dank! Das hilft mir schon sehr weiter.

                  Bleibt aber weiterhin die Frage der Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Änderung.

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                    #10
                    Bleibt aber weiterhin die Frage der Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Änderung.
                    Wir machen hier keine Steuerberatung, das wäre auch nicht erlaubt. So richtig rückwirkend wäre die Fortschreibung ja nicht.

                    Ob die Voraussetzungen des § 257 Abs. 3 BewG für Teilflächen vorliegen, können wir sowieso nicht beurteilen. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__257.html

                    Hier noch der Link zu § 222 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__222.html

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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