Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR 2021 | 4 - 2. Betriebsausgaben | Zuordnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR 2021 | 4 - 2. Betriebsausgaben | Zuordnung

    Hallo,

    die schiere Masse der unterschiedlichen Betriebsausgaben überfordert mich. Ich habe wirklich versucht, die Informationen selber zu recherchieren aber ich komme nicht voran. Ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Vielleicht helfen ein paar Angaben zu meinem Unternehmen, um die folgenden Betriebsausgaben einzuordnen.
    Ich bin Mediendesigner, Webentwickler und Fotograf. Um meine Leistungen im Bereich Webentwicklung abzurunden biete ich auch die Registrierung von Domains und Webspace als Reseller für meine Kunden an. Ich bin umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG). Im folgenden die Ausgaben, die ich in die "Anlage EÜR 2021" einpflegen möchte.
    Betriebsausgaben für:
    1. Miete für Server (Infrastruktur Internetseiten) – Reseller,
    2. Domainregistrierung (Infrastruktur Internetseiten) – Reseller,
    3. Medien (zb bedruckte Visitenkarten, T-Shirts) die vorher selbst als Auftrag gestaltet wurden und dann weiterverkauft werden,
    4. Abonnement zum Ankauf von Bildlizenzen zur Verwendung in Designs,
    5. Nebenkosten des Geldverkehrs (Fremdwährungsgebühr),
    6. Nebenkosten des Geldverkehrs (Kontoführungsgebühr),
    7. Telefon (anteilig privat 50/50),
    8. Telefax,
    9. IHK-Beitrag,
    10. Software (Online Generatoren und Verwaltung) zur Erstellung von Vorlagen für Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, etc) zur Weitergabe an Kunden,
    11. Software zur Auslieferung von Schriftarten auf Internetseiten und
    12. Ausrüstung (zb Fotoapparat).
    In welche Zeilen muss ich die obigen Betriebsausgaben einordnen?
    Einige wenige Positionen konnte ich auch ohne Hilfe einordnen (zb "Arbeitsmittel (zum Beispiel Bürobedarf, Porto, Fachliteratur)").

    Wen mir jemand hierbei helfen kann, wäre ich sehr sehr dankbar!

    Mit sehr freundlichen Grüßen

    #2
    Kontoführungsgebühren würden bei mir in Zeile 47 landen. Ansonsten wären Anschaffungskosten und die dabei entstehenden Fremdwährungsgebühren bei mir eine Summe.

    Kommentar


      #3
      Hallo Elstermann!

      Tragen Sie die Zahlen dort ein, wo sie es für richtig halten - Lesen und gesunder Menschenverstand und "Mut" - Sie sind ja auch mutig genug, Ihre erste EÜR selbst zu erstellen, dann sollten Sie es doch hinbekommen, auch so ein doofes Formular irgendwie zu bearbeiten ... !?

      Außerdem: Vor jeder Zahl können Sie individuellen Text erfassen - also falls Sie "eine nach Meinung der Finanzverwaltung falsche Zuordnung" gemacht haben sollten, kann das der Finanzbeamte problemlos erkennen - und wenn's dem nicht passen sollte, dann sollen er Ihnen das mitteilen - und das nächste mal machen Sie es dann "wunschgemäß" - wenn die EÜR das Folgejahr nicht wieder vollständig überarbeitet wurde und nix mehr da zu finden ist wo es im Vorjahr war ...
      Zuletzt geändert von Uwe64; 08.08.2024, 21:46.

      Kommentar


        #4
        Ach ja, noch was Elstermann!

        Nehmen Sie das Formular EÜR "an sich" nicht so wichtig - betrachten Sie es vielmehr als "Ideengeber" - ich würde Zeile für Zeile durchlesen, dann werden Sie auch keinen möglichen Betriebsausgabenabzug übersehen/vergessen!

        Kommentar


          #5
          Halllo Uwe64! Vielen Dank für die sehr konstruktiven und motivierenden Worte. Das hat mir tatsächlich sehr geholfen. Also Augen zu und durch! Vielleicht habe ich es etwas zu wichtig/genau genommen. Ich mache es einfach nach bestem Wissen und Gewissen und gut! Danke nochmal! Danke natürlich auch an L. E. Fant.

          Kommentar


            #6
            Hallo Elstermann!

            Korrekt, dann kann Ihnen niemand einen Vorwurf machen:
            einfach nach bestem Wissen und Gewissen und gut

            Kommentar


              #7
              # 2 - # 4: Bei den Positionen, bei bilanzierenden Unternehmen als "Aufwand" bezeichnet werden, sehe ich es genauso wie L. E. Fant und Uwe64 . Bei eingigen Positionen wie Software, sonst. Lizenzen und Kamerasystem kann es sich je nach Betrag auch um GwG (> € 250 und <= € 800 plus jeweils MwSt, wenn selbständig nutzbar) handeln. Solche Gwgs sollten m.E. dann auch entprechend erfasst werden.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

              Kommentar

              Lädt...
              X