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Wiese Kindergeldbetrag händisch einfügen?

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    Wiese Kindergeldbetrag händisch einfügen?

    Hallo,

    warum muss ich denn bei MeinElster den Kindergeldbetrag jedes Jahr händisch eintragen, warum wird der nicht abgerufen?

    Danke & viele Grüße

    #2
    ... warum wird der nicht abgerufen?
    Daten, die nicht bereitgestellt werden und dazu gehören die Kindergeldzahlungen nun mal, können auch nicht abgerufen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, das ist klar, aber warum werden die Daten nicht bereitgestellt? Davon sind in Deutschland Millionen Menschen betroffen und das Kindergeld wird von einer Bundesagentur ausgestellt. Das händisch einzutragen, ist ziemlich nervig, weil sich der Betrag alle paar Jahre ändert und dann muss man wieder nachrecherchieren und rechnen usw. Das könnte man doch kunden- bzw. steuerzahlerfreundlicher gestalten.

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        #4
        ... weil sich der Betrag alle paar Jahre ändert und dann muss man wieder nachrecherchieren
        Die jeweils aktuellen Monats- und Jahresbeträge des Kindergelds werden in der Hilfe zur Anlage Kind genannt. Groß ist der Rechercheaufwand deshalb nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das macht es doch eigentlich noch viel schlimmer, wenn der Betrag schon im System ist, aber nicht automatisch eingefügt wird. Wer denkt sich sowas aus?

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            #6
            Du solltest den Bundestagsabgeordneten Deines Wahlkreises überzeugen, dass er einen Gesetzentwurf voranbringt, der die Übermittlung der Kindergeldzahlungen an die Finanzverwaltung anordnet.

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              #7
              Zitat von Bienenfresser Beitrag anzeigen
              Wer denkt sich sowas aus?
              Dir ist aber schon klar, dass zivilrechtlicher Anspruch auf das (ggfs. halbe) Kindergeld und an wen es tatsächlich ausgezahlt wird, verschiedene Dinge sind?

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                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Dir ist aber schon klar, dass zivilrechtlicher Anspruch auf das (ggfs. halbe) Kindergeld und an wen es tatsächlich ausgezahlt wird, verschiedene Dinge sind?
                Ja. Und? Wer das Kindergeld bekommt, gebe ich doch ein.



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                  #9
                  Ja. Und? Wer das Kindergeld bekommt, gebe ich doch ein.
                  Wo denn ? Es wird am Anfang der Anlage Kind nach dem Kindergeldanspruch gefragt. Diesen Anspruch hat grundsätzlich jeder Elternteil zur Hälfte,

                  ausbezahlt wird das Kindergeld aber nur an einen Elternteil. Bereits daran scheitert m. E. die gewünschte elektronische Datenbereitstellung.

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Beim Antrag auf Kindergeld. Nicht in der Steuererklärung.

                    In der Steuererklärung dürften die Angaben zum Kindschaftsverhältnis dann die Frage abdecken, wer einen Anspruch darauf hat.

                    Wenn diesen Anspruch grundsätzlich beide Eltern je zur Hälfte haben, wo ist denn dann das Problem? Dann müsste der Betrag ja aktuell fix 1500,-€ pro Elternteil sein bzw. 3000,-€ bei gemeinsamer Veranlagung oder im Falle des Todes eines Elternteils.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Bienenfresser Beitrag anzeigen
                      Wenn diesen Anspruch grundsätzlich beide Eltern je zur Hälfte haben, wo ist denn dann das Problem? Dann müsste der Betrag ja aktuell fix 1500,-€ pro Elternteil sein bzw. 3000,-€ bei gemeinsamer Veranlagung oder im Falle des Todes eines Elternteils.
                      Und woher wüsste dann der Bescheinigungsabruf, dass wenn Person X Kindergeld erhält, ob a) Person X nur Anspruch auf die Hälfte hat und wer die Person Y ist, der die andere Hälfte zusteht, b) Person X vollen Anspruch hat, weil Person Y verstorben ist oder seiner Verpflichtung zum Unterhalt des Kindes nicht nachkommt, c) Person X gar keinen Anspruch auf Kindergeld angeben noch die Anlage Kind überhaupt abgeben darf, weil es zufällig der unübliche Fall ist, dass das Geld direkt ans Kind gezahlt wird, also X selbst das Kind ist? Danach kommen wir dann zum Thema Patchworkfamilien und Zählkinder.

                      Dein Vorschlag taugt einfach nichts.

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                        #12
                        Die Diskussion ist nicht zielführend. Der TE will nicht einsehen, dass der gesamte Bescheinigungsabruf auf den Steueridentifikationsnummern

                        von Beteiligten aufbaut. Seit kurzem verzichtet die Finanzverwaltung jetzt wieder auf die verpflichtende Angabe der Steueridentifikationsnummern

                        der Kinder selbst, wie soll da eine automatische Zuordnung funktionieren ? Bei den Eltern will ich gar nicht erst anfangen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen

                          Und woher wüsste dann der Bescheinigungsabruf, dass wenn Person X Kindergeld erhält, ob a) Person X nur Anspruch auf die Hälfte hat und wer die Person Y ist, der die andere Hälfte zusteht, b) Person X vollen Anspruch hat, weil Person Y verstorben ist oder seiner Verpflichtung zum Unterhalt des Kindes nicht nachkommt, c) Person X gar keinen Anspruch auf Kindergeld angeben noch die Anlage Kind überhaupt abgeben darf, weil es zufällig der unübliche Fall ist, dass das Geld direkt ans Kind gezahlt wird, also X selbst das Kind ist? Danach kommen wir dann zum Thema Patchworkfamilien und Zählkinder.

                          Dein Vorschlag taugt einfach nichts.
                          Die Verwandschaftsverhältnisse und weitere Angaben (Alleinerziehend usw.) sind in der Anlage Kind anzugeben. Wo ist das Problem?



                          Zitat von Charlie24: "Die Diskussion ist nicht zielführend. Der TE will nicht einsehen, dass der gesamte Bescheinigungsabruf auf den Steueridentifikationsnummern von Beteiligten aufbaut. Seit kurzem verzichtet die Finanzverwaltung jetzt wieder auf die verpflichtende Angabe der Steueridentifikationsnummern der Kinder selbst, wie soll da eine automatische Zuordnung funktionieren ? Bei den Eltern will ich gar nicht erst anfangen."


                          Also für 2023 muss ich Identifikationsnummern für meine Kinder angeben.


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                            #14
                            Zitat von Bienenfresser Beitrag anzeigen

                            Die Verwandschaftsverhältnisse und weitere Angaben (Alleinerziehend usw.) sind in der Anlage Kind anzugeben. Wo ist das Problem?

                            Ich stimme Charlie zu, dass du offensichtlich keine Ahnung hast, wie der Abruf von Bescheinigungen funktioniert.

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                              #15
                              Zitat von multi Beitrag anzeigen

                              Ich stimme Charlie zu, dass du offensichtlich keine Ahnung hast, wie der Abruf von Bescheinigungen funktioniert.
                              Dann erklär es mir doch einfach, anstatt unsachlich zu werden.

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