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Formular nur als PDF erhältlich. Trotzdem über MeinELSTER übermitteln?

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    Formular nur als PDF erhältlich. Trotzdem über MeinELSTER übermitteln?

    Ich behellige das Forum nur ungern mit einer recht trivialen Frage, aber leider ist es mir nicht gelungen, per Websuche eine Antwort zu finden. Bei den Suchbegriffen landet man leider bei anderen Fragestellungen.

    Ich muss ein Formular einreichen, das nicht in MeinELSTER hinterlegt, sondern nur als PDF herunterladbar ist (BBW 1 - Erkärung zur Feststellung des Bedarfswerts + Anlagen). Ist es trotzdem irgendwie möglich, dieses Formular (als Scan z.B.) fristwahrend über MeinELSTER zu übermitteln oder bleibt mir nur der Postweg? Ich frage, da die Frist näher rückt, und ich eventuell die Unterlagen persönlich zu einem recht weit entfernten FA bringen müsste, je nach Postlaufzeit und wie lang ich zur Bearbeitung brauche.

    Besten Dank im Voraus.

    #2
    Du kannst das unterschriebene und eingescannte Formular als PDF-Anhang zu einer Sonstigen Nachricht an das Finanzamt übermitteln.

    Das kleine Risiko ist allerdings, dass das PDF bei der automatischen Prüfung aussortiert wird. Mir ist das zwar noch nie passiert, aber die

    Finanzverwaltung rät deswegen davon ab, fristgebundene Erklärungen als Anhang zu übermitteln. Ich würde es riskieren !

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort, so werde ich es machen.

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        #4
        Was mir leider erst jetzt noch eingefallen ist. Man braucht eine Steuernummer oder ein Aktenzeichen. Ich weiß nicht, ob die hier üblicherweise

        vergebenen Aktenzeichen in der Sonstigen Nachricht akzeptiert werden. Das müsstest du vorab testen. https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke für den Hinweis. Die Steuernummer akzeptiert das Formular. Ich denke ich werde es sicherheitshalber so machen, dass ich es doppelt übermittle. Ein Mal als unterschriebener Scan mit StNr, das zweite Mal als gespeichertes ausgefülltes PDF mit Aktenzeichen. So müsste schon einiges schiefgehen damit es nicht ankommt.

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            #6
            Die Steuernummer akzeptiert das Formular.
            Ist das eine Steuernummer des für die Bewertung zuständigen Lagefinanzamts oder eine Steuernummer von dir ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen. Ersteres. das zuständige Lagefinanzamt hat diese Steuernummer vergeben, und MeinELSTER schlägt dementsprechend auch dieses FA als Empfänger vor.

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                #8
                das zuständige Lagefinanzamt hat diese Steuernummer vergeben
                Dann sehe ich überhaupt kein Problem. Ich kenne das nämlich von früher her durchaus anders.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich habe seinerzeit BBW1 und BBW2 (in Absprache) per Mail an das zuständige Finanzamt geschickt. Die Mailadresse, falls nicht bekannt, müsste im Internet zu finden sein.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Hallo MikeD !

                    Es gibt noch die Möglichkeit "Kontakt-Formular" über die homepage des zuständigen Finanzamtes - z.B. hier:

                    https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/...ontaktformular

                    Könnte in anderen Bundesländern anders funktionieren ...
                    Zuletzt geändert von Uwe64; 08.08.2024, 20:39.

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                      #11
                      Danke für die Tips, timote und Uwe64.

                      Ich habe heute bei der Urlaubsvertretung meiner Sachbearbeiterin nachgefragt und wurde freundlich ermuntert, die Unterlagen per Email zu schicken. Eine Versandmöglichkeit über Elster war ihr nicht bekannt. Da jedoch keine Eingangsbestätigung kam, habe ich zusätzlich die von Charlie24 erwähnte Funktion von MeinELSTER benutzt um die Unterlagen erneut zu verschicken. Doppelt genäht war mir in dem Fall lieber, und so gibt es zumindest eine Aufzeichnung über den Versand. Ich denke, die Sache ist damit erledigt und ich bedanke mich für die Hilfe.

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                        #12
                        Eine Versandmöglichkeit über Elster war ihr nicht bekannt.
                        Die Kenntnisse zu den Möglichkeiten der Webanwendung sind bei den Finanzämtern nur rudimentär vorhanden, wobei es aber besser wird.

                        Eine direkte Versandmöglichkeit für das Formular gibt es ja tatsächlich nicht, es geht ja nur als Anhang.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Das kleine Risiko ist allerdings, dass das PDF bei der automatischen Prüfung aussortiert wird. Mir ist das zwar noch nie passiert, aber die

                          Finanzverwaltung rät deswegen davon ab, fristgebundene Erklärungen als Anhang zu übermitteln. Ich würde es riskieren !
                          Deshalb mache ich solche Sachen nur per Fax.
                          Nicht per Einschreiben, nicht per E-Mail, nicht per berittenem Boten.

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