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    Mehrere Entwürfe für denselben Jahrgang bearbeiten

    Hallo Freunde,
    ich habe Schwierigkeiten mit der Datenübernahme aus einem alten Entwurf (le. Jahr). Ich finde keine Eingabemaske für außergewöhnliche Krankheitskosten, weil sie im le. Jahr nicht anfielen. Deshalb möchte ich für das aktuelle Jahr 1 komplett neuen Entwurf machen; aber die bereits gemachten neuen Eintragungen ausdrucken oder wenigstens parallel einsehen. Wie geht beides, ausdrucken oder ansehen?

    #2
    Deshalb möchte ich für das aktuelle Jahr 1 komplett neuen Entwurf machen;
    Warum ? Das ist doch nicht notwendig. https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Genau, einfach die Anlage Außergewöhnliche Belastungen zum schon angefangenen Entwurf hinzufügen und auf Seite fünf die Krankheitskosten eintragen.

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        #4
        Entschuldigung, daß ich mich lange nicht gemeldet habe - private Gründe. Jetzt bin ich notgedrungen wieder dran. Das aktuelle Problem wurde durch Eure Tipps gelöst; aber es gibt weitere:
        Wie vor 2 Jahren bin ich auch diesmal wieder mit meiner Vermieterbeteiligung über Anlage V gestolpert. Wenn ich die gesondert festgestellten Mieteinnahmen vom auswärtigen FiAmt eintrage, gibt es Fehler, wenn ich sie nicht eintrage, gibt es auch Fehler. Im Bescheid für 2022 stand, daß ich die mir vorab mitgeteilte Feststellungsbescheinigung in Anlage V vorläufig unter "Beteiligungseinkünften" eintragen sollte, bis die amtliche Mitteilung vom auswärtigen FiAmt eintrifft. Da bleibt noch ein Fehler Zl.32 und Zl.82 bestehen. Morgen werde ich bei meinem FiAmt nachfragen.

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          #5
          Morgen werde ich bei meinem FiAmt nachfragen.
          Beteiligungseinkünfte aus Grundstückgemeinschaften müssen ab dem Jahr 2023 in der neuen Anlage V-Sonstige erklärt werden, nicht mehr in der Anlage V.

          Die neuen Zeilennummern habe ich nicht im Kopf.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke, das überfordert mich jetzt noch mehr. Ich habe die sonstige V-Anlage geholt und ausgefüllt; aber da stimmen meine bisherigen Eingaben nicht mehr bzw. woanders. Ich gebe auf und nehme mir Steuerberater.
            Angehängte Dateien

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              #7
              Danke, das überfordert mich jetzt noch mehr.
              Deine veröffentlichten Screenshots zeigen die Anlage V. Wenn du nur Beteiligungseinkünfte aus Grundstücksgemeinschaften hast,

              darfst du die Anlage V 2023 nicht mehr ausfüllen. Dort darf man nur Einkünfte aus bebauten Grundstücken erklären, die einem allein oder

              zusammen mit dem Ehegatten gehören.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hier ist 1 Screenshot meiner offiziellen Anleitung vom auswärtigen Steuerberater, der die einheitliche Feststellung für alle 220 Eigentümer des Hotels erstellt hat. Da werde ich zur Eintragung von Werbungskostenanteilen in der althergebrachten Anlage V aufgefordert. Ist das etwa nicht korrekt?
                Angehängte Dateien

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                  #9
                  Warum der deine Sonderwerbungskosten in der Anlage V dargestellt haben will, verstehe ich persönlich nicht.

                  Sonderwerbungskosten lassen sich in der ESt 1 B erklären und könnten direkt bei deinem Ergebnis für die Anlage V-Sonstige berücksichtigt werden,

                  das dann um diese Sonderwerbungskosten geringer ausfallen würde. Ich kann die Zahlen in deinem Screenshot schlecht lesen, deshalb kann ich

                  das nicht nachrechnen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    So wie ich das sehe, musst du - wie es Charlie24 schon geschrieben hat - eine sog. "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen fuer die Einkommensbesteuerung (Est 1 B)" ausfuellen, da hier - wie in dem letzten Screenshot ersichtlich - und wie von dir genannt nur eine Vermieterbeteiligung vorliegt. Ich habe mir den Hauptvordruck mit den Anlagen FB, V und V-Sonstige mal eben kurz angeschaut und kann nur sagen: Respekt wer das selber macht. Ich wuerde mir hier professionelle Hilfe holen. Die Est 1 B ist bei den Formularen uebrigens nicht einfach unter Einkommensteuer zu finden, sondern unter Feststellung.
                    grafik.png
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                      So wie ich das sehe, musst du ... eine sog. "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen fuer die Einkommensbesteuerung (Est 1 B)" ausfuellen
                      Das hat aber offenbar der Steuerberater schon gemacht.

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                        #12
                        Stimmt L. E. Fant , ich hatte ganz uebersehen, dass Opa_N das ja auch in einer seiner Beitraege geschrieben hat. Danke fuer den Hinweis!
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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