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Negative Beträge bei den Vorsorgeaufwendungen nicht möglich

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    Negative Beträge bei den Vorsorgeaufwendungen nicht möglich

    Hallo zusammen,

    ich erhielt im Dezember 2023 eine Entgeltfortzahlung (<100 €) von meinem ehemaligen Arbeitgeber, bei welchem ich bereits seit Oktober 2022 nicht mehr arbeite.
    Auf Rückfrage ergab sich, dass die Personalabteilung nicht wusste, dass ich zu einem Zeitpunkt in 2022 als Krank gemeldet war und daher auf unbezahlte Fehlzeit gesetzt wurde.
    Mit Meldung meiner Krankenkasse bei meinem ehem. AG wurde dieser Fehler wohl bemerkt, weshalb sie dies nachträglich umstellten, was diese Zahlung auslöste.
    Nun habe ich jedoch 2024 eine Lohnsteuerbescheinigung für 2023 erhalten, welche den überwiesenen Betrag in negativen Beträgen in den Feldern 22(23), 25, 26 und 27 aufschlüsselt.

    Elster kann mit negativen Beträgen aber offenbar nichts anfangen und ich hatte bis dahin auch keine Ahnung, dass es überhaupt negative Beträge in der Lohnsteuerbesch. Geben kann.
    Diese Meldung erhält man nach Abschluss:
    AHW Abbruch-Hinweise

    Sie haben negative Beträge bei den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 EStG erklärt. Bitte prüfen Sie ob Ihre Angaben zutreffend sind.

    DHW Dokumentations-Hinweise

    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.

    Lösche ich diese Werte nun einfach heraus und sende es ab oder sind da ausführlichere Schritte notwendig?

    Viele Grüße

    #2
    Es ist doch nur die Steuerberechnung, die nicht geht. Das verhindert nicht die Übermittlung.

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      #3
      Hallo slushiman!

      Sie schreiben

      ich erhielt im Dezember 2023 eine Entgeltfortzahlung (<100 €) von meinem ehemaligen Arbeitgeber, bei welchem ich bereits seit Oktober 2022 nicht mehr arbeite.
      Auf Rückfrage ergab sich, dass die Personalabteilung nicht wusste, dass ich zu einem Zeitpunkt in 2022 als Krank gemeldet war und daher auf unbezahlte Fehlzeit gesetzt wurde.
      Mit Meldung meiner Krankenkasse bei meinem ehem. AG wurde dieser Fehler wohl bemerkt, weshalb sie dies nachträglich umstellten, was diese Zahlung auslöste.
      Nun habe ich jedoch 2024 eine Lohnsteuerbescheinigung für 2023 erhalten, welche den überwiesenen Betrag in negativen Beträgen in den Feldern 22(23), 25, 26 und 27 aufschlüsselt.
      Das was Sie hier schreiben erscheint mir unlogisch:

      1. Sie haben eine Lohn-Nachzahlung für 2022 im Dezember 2023 erhalten - soweit klar.

      2. Aber: Da Sie eine Lohn-Nachzahlung erhalten haben, sollten in Feldern 22, 25, 26 und 27 keine negativen Beträge stehen - wie sollen die denn entstanden sein - wenn Sie bisher für diese "Kranktage" doch angeblich auf "unbezahlte Fehlzeit" gesetzt waren, also weder Bruttolohn noch Lohnabzüge für diese Tage ursprünglich anfielen !

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        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Es ist doch nur die Steuerberechnung, die nicht geht. Das verhindert nicht die Übermittlung.
        Oh man, tut mir leid irgendwie habe ich den letzten Satz aus dem Dokumentations-Hinweis total überlesen gehabt. Da hätte ich mir den Forenbeitrag ja sparen können.
        Danke Ihnen.

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          #5
          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
          Hallo slushiman!

          2. Aber: Da Sie eine Lohn-Nachzahlung erhalten haben, sollten in Feldern 22, 25, 26 und 27 keine negativen Beträge stehen - wie sollen die denn entstanden sein - wenn Sie bisher für diese "Kranktage" doch angeblich auf "unbezahlte Fehlzeit" gesetzt waren, also weder Bruttolohn noch Lohnabzüge für diese Tage ursprünglich anfielen !
          Ich weiß nicht so recht, was ich Ihnen jetzt dazu sagen soll, außer dass es so ist. Ich kann versichern, dass ich Samstagnachmittag eigentlich Besseres zu tun hatte, als mir etwas für dieses Forum auszudenken. Ich werde die Steuererklärung so einreichen und sehen, was das Finanzamt dazu sagt. Anschließend kann ich gerne noch einmal Rückmeldung geben.

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            #6
            Hallo slushiman!

            Was ich damit eigentlich sagen wollte: M.E. ist die Lohnsteuerbescheinigung des ehemaligen Arbeitgebers falsch ... !?

            Vielleicht haben Sie ja nicht nur die Lohnsteuerbescheinigung, sondern auch eine Entgeltabrechnung des ehemaligen Arbeitgebers erhalten, dann könnten wir die Angelegenheit vielleicht eher klären ...

            ja, da bin ich dann mal gespannt auf die Reaktion des Finanzamtes!
            Zuletzt geändert von Uwe64; 19.08.2024, 20:02.

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