Hallo zusammen,
ich erhielt im Dezember 2023 eine Entgeltfortzahlung (<100 €) von meinem ehemaligen Arbeitgeber, bei welchem ich bereits seit Oktober 2022 nicht mehr arbeite.
Auf Rückfrage ergab sich, dass die Personalabteilung nicht wusste, dass ich zu einem Zeitpunkt in 2022 als Krank gemeldet war und daher auf unbezahlte Fehlzeit gesetzt wurde.
Mit Meldung meiner Krankenkasse bei meinem ehem. AG wurde dieser Fehler wohl bemerkt, weshalb sie dies nachträglich umstellten, was diese Zahlung auslöste.
Nun habe ich jedoch 2024 eine Lohnsteuerbescheinigung für 2023 erhalten, welche den überwiesenen Betrag in negativen Beträgen in den Feldern 22(23), 25, 26 und 27 aufschlüsselt.
Elster kann mit negativen Beträgen aber offenbar nichts anfangen und ich hatte bis dahin auch keine Ahnung, dass es überhaupt negative Beträge in der Lohnsteuerbesch. Geben kann.
Diese Meldung erhält man nach Abschluss:
Lösche ich diese Werte nun einfach heraus und sende es ab oder sind da ausführlichere Schritte notwendig?
Viele Grüße
ich erhielt im Dezember 2023 eine Entgeltfortzahlung (<100 €) von meinem ehemaligen Arbeitgeber, bei welchem ich bereits seit Oktober 2022 nicht mehr arbeite.
Auf Rückfrage ergab sich, dass die Personalabteilung nicht wusste, dass ich zu einem Zeitpunkt in 2022 als Krank gemeldet war und daher auf unbezahlte Fehlzeit gesetzt wurde.
Mit Meldung meiner Krankenkasse bei meinem ehem. AG wurde dieser Fehler wohl bemerkt, weshalb sie dies nachträglich umstellten, was diese Zahlung auslöste.
Nun habe ich jedoch 2024 eine Lohnsteuerbescheinigung für 2023 erhalten, welche den überwiesenen Betrag in negativen Beträgen in den Feldern 22(23), 25, 26 und 27 aufschlüsselt.
Elster kann mit negativen Beträgen aber offenbar nichts anfangen und ich hatte bis dahin auch keine Ahnung, dass es überhaupt negative Beträge in der Lohnsteuerbesch. Geben kann.
Diese Meldung erhält man nach Abschluss:
AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben negative Beträge bei den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 EStG erklärt. Bitte prüfen Sie ob Ihre Angaben zutreffend sind.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
Sie haben negative Beträge bei den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 EStG erklärt. Bitte prüfen Sie ob Ihre Angaben zutreffend sind.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
Lösche ich diese Werte nun einfach heraus und sende es ab oder sind da ausführlichere Schritte notwendig?
Viele Grüße
Kommentar