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Fragen zum Thema "Unterhalt an bedürftige Personen"

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    Fragen zum Thema "Unterhalt an bedürftige Personen"

    Hallo,
    kann mir jemand helfen und zwar verstehe ich folgenden Punkt nicht.

    Angaben zur Person:
    Ist Person XY ein gemeinsames Kind von A und einer weiteren im Haushalt lebenden unterstützten Person?

    Thema:
    Meine Eltern -verheiratet- haben mir beim Kauf eines Autos geholfen mit X Euro, da ich mir den Wagen sonst hätte nicht leisten können.
    Dies wollen wir nun angeben.
    Dann kommt diese Abfrage und ich weiß nicht, was das eben bedeutet?

    #2
    Ich nehme an es geht um die Einkommensteuererklärung der Eltern.

    Zitat von Neill Beitrag anzeigen
    Ist Person XY ein gemeinsames Kind von A und einer weiteren im Haushalt lebenden unterstützten Person?
    Person XY bist dann wohl Du. A ist Dein Vater, und womöglich bekommt auch Deine Mutter vom Vater Unterhalt, und sie lebt im gleichen Haushalt.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ich nehme an es geht um die Einkommensteuererklärung der Eltern.



      Person XY bist dann wohl Du. A ist Dein Vater, und womöglich bekommt auch Deine Mutter vom Vater Unterhalt, und sie lebt im gleichen Haushalt.
      Danke nun habe ich es verstanden.
      Ja ich weiß nicht ob man hier die Personen nennen darf um wen es geht.
      Ich habe von meinen Eltern Unterstützungshilfe erhalte.
      Aber meine Eltern sind nicht geschieden - oder ähnliches, also Mama kriegt keinen Unterhalt von Papa.
      Danke für die Aufklärung

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        #4
        Allererste Voraussetzung dafür, dass Deine Eltern die Zahlung in ihrer eigenen Steuererklärung (Anlage Unterhalt) geltend machen können, ist, dass sie für Dich kein Kindergeld mehr bekommen. Das ist ja bis zu Deinem 25. Geburtstag denkbar. Mit dem Kindergeld ist jeglicher Unterhalt steuerlich erledigt. Ansonsten müssen sie dort neben der Zahlung Angaben zu Deinem eigenen Einkommen machen. Bei solchen Zuschüssen zu einer Anschaffung ist auch immer zu überlegen, für welchen Zeitraum das als Unterhaltsleistung zu rechnen ist. Normalerweise nimmt das Finanzamt den Monat der Zahlung bis zum Jahresende an. Auf diesen Zeitraum bezieht sich dann auch die Angabe Deines eigenen Einkommens.

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