Hallo, wir sitzen an unserem Feststellungsbescheid und dem Ausfüllen der Anlage V. Zu Situation: Mieterauszug September 2023, Neuvermietung 15. Dezember 2023.
Fragen:
1. Wo setze ich die Maklergebühren ein, die durch die Neuvermietung entstanden sind?
2. Wo setze ich die Kosten ein, Bodenverlegung, Streichen, die durch die Neuvermietung entstanden sind (gesamt rund 3 TSD Euro)?
3. Wo setze ich die Kosten für beschafftes Material (Folie, Boden, Farbe etc.) an?
4. Wo setze ich die Kosten ein, die ich durch An- und Abreise hatte, Übernachtung etc.
5. Teilweise haben wir selber renoviert. Können wir die Eigenleistung geltend machen?
6. Mir liegt die Nebenkostenabrechnung 2023 noch nicht vor und dies wird noch eine Weile dauern. Kann ich die WErte aus 2022 übernehmen und dann in 2025 die Werte aus 2023 nehmen. Die Abrechnung 2022 wurde erst Anfang 2024 erstellt.
Danke für eure Unterstützung
Angie
Fragen:
1. Wo setze ich die Maklergebühren ein, die durch die Neuvermietung entstanden sind?
2. Wo setze ich die Kosten ein, Bodenverlegung, Streichen, die durch die Neuvermietung entstanden sind (gesamt rund 3 TSD Euro)?
3. Wo setze ich die Kosten für beschafftes Material (Folie, Boden, Farbe etc.) an?
4. Wo setze ich die Kosten ein, die ich durch An- und Abreise hatte, Übernachtung etc.
5. Teilweise haben wir selber renoviert. Können wir die Eigenleistung geltend machen?
6. Mir liegt die Nebenkostenabrechnung 2023 noch nicht vor und dies wird noch eine Weile dauern. Kann ich die WErte aus 2022 übernehmen und dann in 2025 die Werte aus 2023 nehmen. Die Abrechnung 2022 wurde erst Anfang 2024 erstellt.
Danke für eure Unterstützung
Angie
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