Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V Neuvermietung Kosten Makler Renovierung R

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V Neuvermietung Kosten Makler Renovierung R

    Hallo, wir sitzen an unserem Feststellungsbescheid und dem Ausfüllen der Anlage V. Zu Situation: Mieterauszug September 2023, Neuvermietung 15. Dezember 2023.

    Fragen:
    1. Wo setze ich die Maklergebühren ein, die durch die Neuvermietung entstanden sind?
    2. Wo setze ich die Kosten ein, Bodenverlegung, Streichen, die durch die Neuvermietung entstanden sind (gesamt rund 3 TSD Euro)?
    3. Wo setze ich die Kosten für beschafftes Material (Folie, Boden, Farbe etc.) an?
    4. Wo setze ich die Kosten ein, die ich durch An- und Abreise hatte, Übernachtung etc.
    5. Teilweise haben wir selber renoviert. Können wir die Eigenleistung geltend machen?
    6. Mir liegt die Nebenkostenabrechnung 2023 noch nicht vor und dies wird noch eine Weile dauern. Kann ich die WErte aus 2022 übernehmen und dann in 2025 die Werte aus 2023 nehmen. Die Abrechnung 2022 wurde erst Anfang 2024 erstellt.

    Danke für eure Unterstützung
    Angie


    #2

    Fragen:
    1. Wo setze ich die Maklergebühren ein, die durch die Neuvermietung entstanden sind?
    >Sonstige Werbungskosten

    2. Wo setze ich die Kosten ein, Bodenverlegung, Streichen, die durch die Neuvermietung entstanden sind (gesamt rund 3 TSD Euro)?
    >Erhaltungsaufwand

    3. Wo setze ich die Kosten für beschafftes Material (Folie, Boden, Farbe etc.) an?
    >Erhaltungsaufwand

    4. Wo setze ich die Kosten ein, die ich durch An- und Abreise hatte, Übernachtung etc.
    >Wenn ihr dort renoviert habt wären die Reisekosten auch Erhaltungsaufwand

    5. Teilweise haben wir selber renoviert. Können wir die Eigenleistung geltend machen?
    >Nur die Reisekosten. Wenn Ihr Euch selbst eine Vergütung zahlt müsst Ihr die ja wieder als Einnahme versteuern.

    6. Mir liegt die Nebenkostenabrechnung 2023 noch nicht vor und dies wird noch eine Weile dauern. Kann ich die WErte aus 2022 übernehmen und dann in 2025 die Werte aus 2023 nehmen. Die Abrechnung 2022 wurde erst Anfang 2024 erstellt.
    >Ihr müsst alle Werte eintragen, die Ihr 2023 tatsächlich vereinnahmt oder gezahlt habt (Zahlungsfluss). Das kann ja anhand der Kontoauszüge festgestellt werden. Dafür braucht Ihr keine Abrechnung und es sind dann auch die Nebenkosten, die während der Renovierung angefallen sind, abgedeckt.



    Kommentar

    Lädt...
    X