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Untervermietung Stellplatz Steuerpflichtigkeit

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    Untervermietung Stellplatz Steuerpflichtigkeit

    Hallo zusammen,
    ich wäre nochmal dankbar für euer Schwarmwissen… ich bin Mieter und zu meiner Wohnung gehört ein Stellplatz. Für diesen zahle ich 90 EUR monatlich, ist in meiner Miete enthalten. Ich habe jedoch kein Auto. Mein Vermieter hat mir im Mietvertrag die schriftliche Erlaubnis gegeben, den Stellplatz unterzuvermieten.
    Wenn ich per Mietvertrag den jetzt an jemanden untervermiete und von demjenigen die 90 EUR verlange, erziele ich keinen Gewinn.
    Kommt also einem durchlaufenden Posten gleich. Wie verhält es sich jedoch mit der Umsatzsteuer? Muss ich da aktiv werden bzw. muss da etwas abgeführt werden?

    #2
    Hallo,

    bist du denn selbstständig tätig?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Servus Stefan, nein, ich bin angestellt und verdiene so meine Brötchen.

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        #4
        Hallo,

        dann spielt die Umsatzsteuer keine Rolle, weil du unter die Kleinunternehmerregelung fällst.
        Und bei der Einkommensteuer sind - bei reinem Lohneinkommen - auch noch 410 Euro Gewinn(!!!) steuerfrei (nennt sich Härteausgleich).

        Fazit: Solange es nur ein Stellplatz ist und kein bzw. kein nennenswerter Gewinn erzielt wird würde ich das komplett außen vor lassen.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Man kann natürlich bei Vermietung trotzdem zur Umsatzsteuer optieren. Obwohl das für den Mieter gar keinen Unterschied macht (ob er jetzt 90 zahlt, oder 90 + Steuer, die er vom Finanzamt wieder kriegt), bestehen da gewerbliche Mieter oft drauf.

          Für den Vermieter ist die Option zur Umsatzsteuer eher ein Vorteil, wenn auch vielleicht ein kleiner. Er kann nämlich von den Kosten für Reparaturen etc. die Vorsteuer ziehen.

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            #6
            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            ... bzw. kein nennenswerter Gewinn erzielt wird würde ich das komplett außen vor lassen.
            Bei Einkünften aus VuV gibt es keine Bagatellgrenze.

            Deshalb musst Du die Einkünfte bei der Steuererklärung angeben.

            Die Formulierung "die (Stellplatz)Miete ist in der (Wohnungs)Miete enthalten" ist etwas unpräzise.

            Interessant wäre die Frage der Gewinnerzielungsabsicht.

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              #7
              Erstmal vielen Dank für eure Rückmeldungen. Wie kann ich es noch präziser sagen... die Miete für den Stellplatz ist als Posten in meinem Mietvertrag für meine Wohnung aufgeführt. Also ist der Betrag für den Stellplatz klar definiert. Gewinnerzielungsabsicht habe ich nicht, wie beschrieben. Ich möchte das, was ich meinem Vermieter zahle, wieder reinholen. Plus minus Null.

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                #8
                Hallo,

                Bei Einkünften aus VuV gibt es keine Bagatellgrenze.
                Unsinn, natürlich gibt es die.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Plus minus Null.
                  Wenn keine Einkünfte aus der Untervermietung erzielt werden, müssen auch keine erklärt werden. Die Einnahmen werden bei Untervermietung nicht abgefragt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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