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Wie WISE Cashback-Einnahmen in der Steuererklärung deklarieren?

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    Wie WISE Cashback-Einnahmen in der Steuererklärung deklarieren?

    Hallo zusammen,

    Wise zahlt monatlich Cashback basierend auf EUR, GBP und USD, die auf dem Wise-Konto gehalten werden. Der Cashback-Satz ist variabel und kann jederzeit geändert oder vollständig eingestellt werden.
    Wise Europe unterliegt der Steuerhoheit Belgiens, wo auf den Cashback eine Quellensteuer von 30% anfällt.
    Es stellt sich die Frage, wie diese Einnahmen deklariert werden sollen, wahrscheinlich in der Anlage KAP? Es gibt also zwei Beträge: das zu versteuernde Einkommen und den bereits gezahlten Steuerbetrag.

    Wäre dankbar, wenn jemand bei dieser Frage weiterhelfen könnte.

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Hallo,

    da verwendet ein Anbieter mal wieder einen völlig falschen Begriff (Cashback ist was ganz anderes).

    Imho handelt es sich hier um ganz gewöhnliche Zinsen. Zu erklären ist der Bruttobetrag (also incl. der Steuern) in KAP Zeile 19, und die Hälfte der Steuern nochmals in KAP Zeile 41 (die restlichen 15% können nicht angerechnet werden).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Hallo,

      Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, Sie sind sehr freundlich. Ich hätte noch eine Frage, wenn es keine Umstände macht.

      In den vergangenen Jahren hatte ich einen Kapitalverlust aus dem Verkauf von Aktien, den ich vorgetragen habe. Ich möchte wissen, ob ich diesen mit meinem jetzigen Gewinn verrechnen kann? Und allgemein, wenn ich einen Kapitalgewinn aus Aktien habe, muss ich diesen selbst mit dem vorherigen Verlust verrechnen, oder übernimmt das Finanzamt das automatisch?

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        In den vergangenen Jahren hatte ich einen Kapitalverlust aus dem Verkauf von Aktien, den ich vorgetragen habe.
        Was heisst "vorgetragen"?

        Es gibt zwei Möglichkeiten:
        1. die Verluste stehen immer noch im Aktientopf bei der Bank
        Dann müssen entweder bei dieser Bank Aktiengewinne realisiert werden (die würden dann direkt verrechnet).
        Oder aber es muss eine Verlustbescheinigung beantragt werden (bei der Bank, Deadline ist immer der 15.Dezember), das Finanzamt verrechnet dann später mit zusätzlich erklärten Gewinnen bei anderen Banken, oder trägt die Verluste vor (in Form eines Feststellungsbescheides).

        2. du hast die besagte Verlustbescheinigung schon, und auch den Feststellungsbescheid.
        Dann müssen einfach Aktiengewinne erklärt werden, die vorher von der Bank abgeführten Abgeltungsteuern würden vom Finanzamt wieder erstattet. Dazu ist mindestens der Antrag KAP Zeile 5 zu stellen (Zeile 4 geht auch, aber: siehe nächsten Absatz).

        Und noch ein paar grundsätzliche Dinge:
        - Steuerbescheinigungen von inländischen Banken müssen entweder komplett oder gar nicht erklärt werden, also nicht einzelne Zeilen herauspicken
        - bei Antrag Zeile 4 müssen alle Kapitalerträge bei allen Banken erklärt werden
        - Aktienverluste können ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden (nicht aber mit Dividenden, Aktienfonds, Aktien-Optionsscheinen, Aktien-Zertifikaten u.s.w.).
        - eine Verlustbescheinigung muss dem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung des jeweiligen Jahres eingereicht werden - zuhause aufbewahren bis Gewinne kommen geht nicht

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          reckoner Ich würde mich gerne dran hängen und hätte noch eine Frage zur Zeile 41. ich hab auch vor ein paar Tagen bereits die KAP für die Wise Zinsen ausgefüllt und die Werte wie von dir/Ihnen genannt in Zeile 19 in Euro eingetragen. Meine Frage wäre nun, ob es sich um Zeile 41 (anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische steuern) handelt oder um Zeile 42 (fiktive ausländische Quellensteuer) und je nachdem welche Zeile die richtige ist, welcher Wert eingetragen müsste.
          Beispiel: 100€ Zinsen, davon 30% belgische Quellensteuer also 30€, Auszahlungsbetrag 70€. Sind nun die ganzen 30€ anzugeben in Zeile 41 oder 42 oder nur 15% also 15€?

          Kann man sich eigentlich als Privatperson die belgischen Steuern zurückholen mit dem Formular 276 INT? Zumindest wird dieses auf Wise erwähnt.

          Herzlichen Dank und ein schönes Wochenende

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            #6
            Belgien hat derzeit 30% Quellensteuerabzug, 15% sind zur Anrechnung der gezahlter Quellensteuer in Deutschland möglich (d.h. Zeile 41: 15€).
            Quellensteuer in Belgien entfällt bei rechtzeitiger Vorlage der vom Anleger und seinem Finanzamt unterschriebenen Ansässigkeitsbescheinigung.
            mfg. - Kent

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              #7
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Was heisst "vorgetragen"?

              Es gibt zwei Möglichkeiten:
              1. die Verluste stehen immer noch im Aktientopf bei der Bank
              Dann müssen entweder bei dieser Bank Aktiengewinne realisiert werden (die würden dann direkt verrechnet).
              Oder aber es muss eine Verlustbescheinigung beantragt werden (bei der Bank, Deadline ist immer der 15.Dezember), das Finanzamt verrechnet dann später mit zusätzlich erklärten Gewinnen bei anderen Banken, oder trägt die Verluste vor (in Form eines Feststellungsbescheides).

              2. du hast die besagte Verlustbescheinigung schon, und auch den Feststellungsbescheid.
              Dann müssen einfach Aktiengewinne erklärt werden, die vorher von der Bank abgeführten Abgeltungsteuern würden vom Finanzamt wieder erstattet. Dazu ist mindestens der Antrag KAP Zeile 5 zu stellen (Zeile 4 geht auch, aber: siehe nächsten Absatz).

              Und noch ein paar grundsätzliche Dinge:
              - Steuerbescheinigungen von inländischen Banken müssen entweder komplett oder gar nicht erklärt werden, also nicht einzelne Zeilen herauspicken
              - bei Antrag Zeile 4 müssen alle Kapitalerträge bei allen Banken erklärt werden
              - Aktienverluste können ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden (nicht aber mit Dividenden, Aktienfonds, Aktien-Optionsscheinen, Aktien-Zertifikaten u.s.w.).
              - eine Verlustbescheinigung muss dem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung des jeweiligen Jahres eingereicht werden - zuhause aufbewahren bis Gewinne kommen geht nicht

              Stefan
              Herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten, ich habe viel gelernt. Ein schönes Wochenende!

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