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    Helfen mir die Anglage EÜR zu verstehen!

    Helfen mir, bitte, die Anlage EÜR zu verstehen! Ich versuche jetzt, das Formular fürs Jahr 2023 auszufüllen.

    Ich bin Freiberufler. Ich arbeite als Übersetzer und Redakteur. Letztes Jahr habe ich nur an einem Projekt gearbeitet (ich habe ein großes Buch für einen Verlag redigiert). Das ist also mein Einkommen. Alles klar? Gut!

    [Um ehrlich zu sein, ich habe in der Vergangenheit viel gespart und bin ausgebrannt, also muss ich nicht wirklich arbeiten. Ein Projekt pro Jahr ist mir genug.]

    Vor ein paar Jahren habe ich ein Buch geschrieben, das im Ausland erschienen war. Ich bekomme einmal im Jahr Tantiemen. Muss das auch in meiner Anlage EÜR enthalten sein? Es ist nicht wirklich mit meiner „offiziellen Tätigkeit“ verbinden, obwohl es nah dran ist (die Welt der Bücher). Aber wenn ich die Tantiemen mit einbeziehe, wird die Anlage EÜR nicht mehr als einer Kopie meiner Einkommensteuererklärung (abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, natürlich) werden?

    Kann mir jemand helfen? Gehen beide Einkommen in meine Anlage EÜR – oder nur das erste Einkommen (als Redakteur)?

    Vielen Dank im Voraus!
    Zuletzt geändert von Sumarokov; 12.08.2024, 17:43.

    #2
    Hallo,

    wie wurden die Tantiemen denn bisher erklärt?

    Wenn man mehrere Unternehmen hat und dafür entsprechend mehrere Gewinnermittlungen erstellen muss, gehören letztlich alle Gewinnsummen in die Einkommensteuererklärung. Nicht nur das, alle unter § 2 EStG genannten Einkommen innerhalb eines Jahres gehören in die Einkommensteuererklärung

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      #3
      Ich erhalte die Tantiemen zum ersten Mal.

      Für die beiden Einkünfte habe ich eine Einkommensteuererklärung fürs Jahr 2023 schon abgegeben.

      Habe ich "mehrere Unternehmen"? Ich habe im Jahr 2023 nur an einem Buch für einen Verlag gearbeitet (ein Projekt) -- und habe für das Buch, das ich geschrieben hatte, diese jährliche Tantiemenzahlung auch bekommen...

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        #4
        Die Anlage EÜR (egal ob eine oder mehrere) ermitteln den Gewinn, der letztlich in die Einkommensteuererklärung gehört. Wie kannst du da die ESt 2023 schon abgegeben haben ohne mit der EÜR den Gewinn zu kennen.
        Damit ist deine Einkommensteuer vermtlich unvollständig.

        Die Frage ob es ein oder zwei Unternehmen sind, ist die Frage wie weit man den Begriff "Redakteur" auslegt, sprich ob dein Buch dort mit reinfällt. Doch das ist eine Frage für das Finanzamt oder sogar den Steuerberater und nicht für das Forum.

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