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Anlage V bei Zusammenveranlagung: Ich kann keine Person auswählen

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    Anlage V bei Zusammenveranlagung: Ich kann keine Person auswählen

    Hallo zusammen,

    mache gerade die ESt. 2023 für meine Frau und mich und leider kann ich bei der Anlage V nicht auswählen, für welche Person ich sie ausfüllen möchte. Meine Fraue besitzt eine vermietete Wohnung, ich nicht. Soll ich die Anlsge trotzdem einfach ausfüllen oder lieber abwarten, bis das "Problem" behoben wird?

    Freue mich über eine Rückmeldung und wünsche allen einen schönen Tag.


    #2
    Soll ich die Anlsge trotzdem einfach ausfüllen oder lieber abwarten, bis das "Problem" behoben wird?
    Das ist kein Problem und wird deshalb auch nicht behoben. Die Zuordnung der Einkünfte zu deiner Frau erfolgt ziemlich am Ende

    der Anlage V in Zeile 85. Da trägst das Ergebnis aus Zeile 84 bei deiner Frau ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ah, perfekt, alles klar, danke dir für die super schnelle Antwort! So weit hab ich das Formular dann noch nicht durchgeschaut, weil ich am Anfang hängen geblieben bin .... danke vielmals!

      Kommentar

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