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Gewinnermittlung nach Vordruck EÜR für Erbengemeinschaft

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    Gewinnermittlung nach Vordruck EÜR für Erbengemeinschaft

    Hallo,
    seit Jahren erstellen wir für unsere Erbengemeinschaft jährlich eine Feststellung über unsere Einnahmen aus Verpachtungen für das Finanzamt.
    In diesem Jahr wird zusätzlich eine Gewinnermittlung nach Vordruck EÜR verlangt. Da das Formular nicht zu unseren Gegebenheiten passt und der Sachbearbeiter uns keine hilfreiche Antwort dazu geben kann, hoffen wir, dass uns hier jemand erklären kann, was das Finanzamt eigentlich außer der Feststellungserklärung neuerdings von uns möchte.
    Vielen Dank im Voraus

    #2
    Dazu müsste man jetzt wissen, ob noch ein ruhender landwirtschaftlicher Betrieb besteht und die Pachteinkünfte über die Anlage L

    erklärt werden. Wenn nicht, dann wäre ab 2023 die Anlage V-Sonstige einzureichen. Bei Erklärung als Gewinn aus LuF (Anlage L) hätte

    der Sachbearbeiter recht. Das ist jetzt alles eher Steuerrecht als ein Thema der elektronischen Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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