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Zusatzangaben für die Steuerberechnung 2023 - Energiepreispauschale

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    Zusatzangaben für die Steuerberechnung 2023 - Energiepreispauschale

    Hallo,
    ich möchte gerade meine EkSt-Erklärung für 2023 machen und habe den Belegimport benutzt.
    Unter dem Punkt "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" erscheint in
    Zeile 1 "ausgezahlte Energiepreispauschale laut Rentenbezugsmitteilung" ein Betrag von 300 €, obwohl es ja für das Jahr 2023 gar keine EPP gibt.
    In dem Beleg zum Rentenbezug ist auch keine EPP aufgeführt.
    Ich kann diesen Eintrag von 300 € aber auch nicht löschen und in der Summe der Einkünfte wird dieser Betrag mitberechnet, obwohl ich ihn nicht bekommen habe.
    Die EPP von 2022 habe ich auch in 2022 bekommen und sie wurde in der EkSt-Erklärung von 2022 berücksichtigt.
    Ist das ein Programmfehler oder verstehe ich da was nicht?

    Danke und VG, Franz EPP.png

    #2
    Kann es sein, dass die EPP-Angabe aus dem Vorjahr übernommen wurde? Wenn der Betrag nicht manuell gelöscht werden kann dann entferne doch einfach mal die Anlage "Zusatzangaben". Sonstige Einträge dürften da ja nicht gestanden haben und wenn doch, dann könntest Du die Anlage wieder neu beifügen und ausfüllen.

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      #3
      Was mich wundert ist, dass aus dem Vorjahr oder aus Bescheinigungen übernommene Werte doch eigentlilch immer farblich markiert sind.

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        #4
        Hallo subway47!

        1. Elster kennzeichnet die Daten mit unterschiedlichen Farben, so dass man sofort erkennen kann, ob der Eintrag
        - aus dem Vorjahr übernommen oder
        - aus den Bescheinigungen des laufenden Jahres übernommen oder
        - selbst eingetragen wurde.

        Einfach mit dem Mauszeiger über den Farbstreifen mit dem "i" fahren, dann wird die Farbe erklärt!

        2. Sie schreiben
        Ich kann diesen Eintrag von 300 € aber auch nicht löschen
        ...

        das habe ich noch nie erlebt - in Elster kann man jeden Betrag jederzeit ändern und löschen!

        Also wenn bei Ihnen solch ein Fehler auftritt, dann würde ich zuallererst einmal mindestens die Anlage, oder vielleicht sogar den gesamten Entwurf vollständig löschen und von vorne beginnen !

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          #5
          Danke für die Tipps :-)
          Ich habe die Anlage entfernt und alles war gut.
          Ich habe dann probeweise die Anlage wieder hinzugefügt und - siehe da - der Eintrag war auch nicht mehr drin.
          War wohl tatsächlich ein aus dem Vorjahr übernommener Eintrag.
          Danke, Franz

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            #6
            War wohl tatsächlich ein aus dem Vorjahr übernommener Eintrag.
            Merkwürdig bleibt allerdings, dass er nicht als solcher markiert war.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Merkwürdig bleibt allerdings, dass er nicht als solcher markiert war.
              Wahrscheinlich hatte ich vor dem ersten Speichern den EPP-Eintrag noch gar nicht angeschaut und später war die Markierung dann nicht mehr drin?

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