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ESt 2023 Fehlermeldung Vorsorgeaufwand

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    ESt 2023 Fehlermeldung Vorsorgeaufwand

    Hallo,

    ich habe bei der Prüfung des Antrags folgende Fehlermeldung bekommen:

    "In der Anlage Vorsorgeaufwand ergeben die Summe der erklärten Altersvorsorgeaufwendungen abzüglich der steuerfreien Zuschüsse bzw. der erhaltenen Beitragserstattungen einen negativen Saldo. Bitte prüfen und berichtigen Sie Ihre Angaben"

    Die Sache ist, dass alle Angaben elektronisch übermittelt wurden.
    Es ist bei mir etwas kompliziert, weil ich habe
    Lohnsteuerunbescheinigung von Job 1 - Arbeitslosengeld - Lohnsteuerunbescheinigung von Job 2
    Soweit ich gesehen habe, wurde alles richtig bon den zwei Lohnbescheinigungen summiert, allerdings weiß ich nicht wo die Summe für Zeile 7 herkommt. Kann mir das jemand erklären?

    Bei mir steht
    Zeile 4: 3.185
    Zeile 7: 5.804
    Zeile 9: 3.593

    muss vielleicht Zeile 7 in minus stehen oder so?

    Danke im Voraus!

    #2
    ... muss vielleicht Zeile 7 in minus stehen oder so?
    Nein, schau dir mal die elektronische Bescheinigung zum Arbeitslosengeld im Detail an. Vielleicht findest du dort die 5.804 €.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich finde zwar die konkrete Zahl nicht, aber deine Annahme muss stimmen, weil die Summe der drei Zeilen passt zur Angabe der Rentenversicherung.
      Dann ist das auch richtig.

      Aber dann warum verweigert ELSTER die Prüfung? Von welchem negativen Saldo wird gesprochen?
      Welche Zeile wird subtrahiert?

      Kommentar


        #4
        Hallo Wolfie!

        Die Aussage von Charlie24 kann ich nicht bestätigen/zustimmen: Mit dem ALG I werden zwar auch Beiträge an die Rentenkasse bezahlt, diese sind aber steuerlich nicht abziehbar, werden von der Arbeitsagentur nicht ans Finanzamt gemeldet, und sind daher auch in der ESt-Erklärung nirgends einzutragen.

        Charlie24, falls meine Meinung nicht stimmt, bitte ich um kurze Rückmeldung/Erläuterung Ihrer Aussage!

        Wolfie: ich wüsste nicht, dass ich je in meinen über 30 Berufsjahren in diese öminöse Zeile 7 irgendeine Zahl eingetragen habe ...

        Bei meinen Recherchen fand ich nur folgende Erläuterungen:

        "Hier sind die erstatteten Beiträge und/oder steuerfreien Zuschüsse zu den in den Zeilen 4 bis 6 zu erklärenden Beiträgen einzutragen. Ausgenommen sind die direkt von den Beiträgen laut Zeile 8 abzuziehenden Zuschüsse zu zertifizierten Basisrentenverträgen und Arbeitgeberanteile/-zuschüsse laut den Zeilen 9 und 10."

        Deshalb:

        1. Sie schreiben "Die Sache ist, dass alle Angaben elektronisch übermittelt wurden." - ist es korrekt, dass Sie den "Bescheinigungsabruf" mit "Bescheinigungen in das Formular übernehmen" gemacht haben?

        2. Wenn dem so ist, muss im Erfassungsfeld in Zeile 7 eine Farbkennzeichnung mit einem "i" sichtbar sein - bei mir ist das irgendein rot, vielleicht magenta-rot - ist das so? (wenn Sie mit dem Mauszeiger auf diesen Farbstreifen gehen, erscheint die Meldung "übernommen aus Bescheinigungen")

        3. Falls nein: andere farbliche Kennzeichnung - welche Meldung?

        4. Fall nein: keine farbliche Kennzeichnung - dann haben Sie diesen Betrag selbst eingetragen!

        5. Falls ja: Starten sie erneut "Bescheinigungen abrufen/übernehmen" (siehe links unten das Quadrat mit den drei senkrechten Punkten), machen den Abruf der Bescheinigungen, und sehen sich mal dort die übermittelten Daten an - da muss dann eine Bescheinigung angezeigt werden, in der dieser Betrag zu finden ist - und dort finden Sie dann auch den Absender dieser Meldung!


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          #5
          Die Aussage von Charlie24 kann ich nicht bestätigen/zustimmen
          Ich habe doch ausdrücklich gefragt, ob er die Zahl im elektronischen Beleg findet, was ja falsch wäre, weil sie dort nicht hingehört.

          Möglicherweise hat er die von der RV während ALG 1-Bezugs entrichteten Beiträge selbst eingetragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Bei mir ist das eine graue i, aber ja, es steht "Übernommen aus Bescheinigungen".
            Ich habe die Bescheinigung nochmal abgerufen. Da steht "Zuschüsse und Erstattungen von Behörden / öffentlichen Stellen" -> "Bundesagentur für Arbeit" -> "Zuschuss zu den Altersvorsorgeaufwendungen" mit €5804.
            Ist also eindeutig von der ALG I und wurde nicht von mir manuell eingetragen.
            Angehängte Dateien

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              #7
              Ist also eindeutig von der ALG I und wurde nicht von mir manuell eingetragen.
              Warst du vielleicht zeitweise Selbstzahler in der Rentenversicherung oder hast du in ein Versorgungswerk eingezahlt ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                ja, Versorgungswerk! :O

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                  #9
                  ja, Versorgungswerk
                  Und wie war jetzt der Zahlungsfluss bei diesen Zuschüssen ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Laut Versorgungswerk insgesamt 12,452.18, dann gibt es 130€ Unterschied. komisch

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                      #11
                      Laut Versorgungswerk insgesamt 12,452.18,
                      Die stehen aber in deinem Screenshot nicht in Zeile 5, wo sie hingehören. Das Versorgungswerk übermittelt die Daten bekanntlich nicht elektronisch.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Achsoo, das habe ich nicht richtig verstanden.
                        Aber dann gehört dann ein 9267€ hin? weil 12.452 - 3185 von Zeile 4?

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                          #13
                          Aber dann gehört dann ein 9267€ hin? weil 12.452 - 3185 von Zeile 4?
                          Das solltest du doch nochmal überprüfen. Wenn das Versorgungswerk insgesamt 12.453 € bescheinigt hat und der

                          Arbeitgeber davon 3.185 + 3.593 € abgeführt hat, bleibt für die Zeile 5 ja nur der Rest.
                          Zuletzt geändert von Charlie24; 22.08.2024, 20:44. Grund: Tippfehler korrigiert
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Das verstehe ich nicht ganz. in Zeile 5 steht nur " – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden – (Euro)" d.h. nur 3185, oder?
                            Aber so oder so, haben ich und die zwei Arbeitsgeber zusammen die 3.185 + 3.593 € in das Versorgungwerk einbezahlt und dann die Agentur für Arbeit noch 5804€.
                            Dann müsste man eigentlich auf 12,582€ kommen. Das Versorgungswerk gibt an, nur 12,453 bekommen zu haben, warum auch immer.

                            Ich checke nicht so ganz, warum alles doppelt eingetragen werden muss. Ich hätte gedacht, dass in Zeile 5 einfach zB freiwillige Beiträge kommen, die ich zusätzlich zu der Summe von der Lohnsteuerbescheinigung selber einbezahlt habe.

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                              #15
                              Ich hätte gedacht, dass in Zeile 5 einfach zB freiwillige Beiträge kommen, die ich zusätzlich zu der Summe von der Lohnsteuerbescheinigung selber einbezahlt habe.
                              Was die Werte aus den Lohnsteuerbescheinigungen angeht, würde man so verfahren, da hast du schon recht. Die steuerfreien Zuschüsse

                              der Bundesagentur darf man aber nicht so behandeln, weil die ja per Bescheinigungsabruf übermittelt und in eine eigene Zeile eingetragen werden.

                              Warum der vom Versorgungswerk bescheinigte Gesamtbetrag um rund 130 € hinter den Einzelbeträgen zurückbleibt, weiß ich natürlich auch nicht.

                              Mir ist aufgefallen, dass der AG-Anteil laut Lohnsteuerbescheinigung deutlich über dem AN-Anteil liegt. Bei meiner Tochter sind die Beitraganteile

                              praktisch gleich hoch, vielleicht 1 € Differenz.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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