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Daten elektronisch abrufen bei erster Steuererklärung

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    Daten elektronisch abrufen bei erster Steuererklärung

    Hallo,

    mein Sohn macht gerade seine erste Steuererklärung (wg. Ferienjob). Er hat eine Steueridentifikationsnummer, aber noch keine Steuernummer (?). Bei Mein Elster ist er angemeldet. Jetzt hätte er gerne seine Daten elektronisch abgerufen, aber für die Registierung braucht er seine Steuernummer. Klar, mit der Registrierung sind wir jetzt auch spät dran, aber das ist nicht der Punkt, das können wir für diesmal auch händisch eintragen, aber wir hätten das gerne jetzt alles eingerichtet, damit dann nächstes Jahr alles flutscht. Sehe ich das richtig, dass er jetzt beim ersten Mal eh alles händisch eintragen muss, dann mit dem ersten Steuerbescheid eine Steuernummer bekommt und mit dieser dann erst den digitalen Datenabruf beantragen kann?

    #2
    Jetzt hätte er gerne seine Daten elektronisch abgerufen, aber für die Registierung braucht er seine Steuernummer.
    Das stimmt doch nicht. Für die Registrierung und den Abruf von Bescheinigungen benötigt man nur die Steueridentifikationsnummer und die hat er doch.

    Der Bescheinigungsabruf wird in der Regel bei der Registrierung mit beantragt, was man unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >

    > Meine Bescheinigungen nachprüfen kann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ah, da war ich falsch, ich war bei "Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe". Da geht es nur mit Steuernummer weiter.

      Stimmt, das Abrufen ist schon inklusive, klappt aber erst 24h nach der Registrierung.

      Jetzt sind wir einen Schritt weiter, danke!

      Kommentar


        #4
        Hallo Bienenfresser,

        aber bleibt trotzdem an der "Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe" dran, das ist unheimlich praktisch,
        kostet kein Porto und geht auch schneller!

        Gruß - Hans

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