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KAP und Erbe - wie ausfüllen?

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    KAP und Erbe - wie ausfüllen?

    Hallo Leute,

    es geht um einen Erbfall aus 2022 (Todesjahr). Die Übertragung und Aufteilung des Depots auf die Erben durch die Bank hat sich hingezogen und ist erst 2024 erfolgt. Für 2023 wurde durch die Bank Kapitalertragssteuer abgeführt - die entsprechende entsprechende Bescheinigung haben wir.

    Jeder der drei Erben hat 1/3 der Depotpositionen erhalten und somit entfallen 1/3 der Kapitalerträge von 2023 auf jeden. Wie tragen wir Erben das in Elster ein, so daß das Finanzamt das richtig zuordnet? Einfach zu den "eigenen" Erträgen dazu addieren oder muß man das irgendwie erläutern und wenn ja wo?

    #2
    Einfach zu den "eigenen" Erträgen dazu addieren oder muß man das irgendwie erläutern und wenn ja wo?
    Nein, ihr müsst eine Gesonderte und Einheitliche Feststellungserklärung -ESt 1 B- einreichen, dort die Kapitalerträge aufteilen und

    bei der Einkommensteuererklärung den jeweiligen Anteil in der Anlage KAP-Bet erfassen. Sinn macht das allerdings nur für die Erben,

    die eine Erstattung erwarten können, weil z. B. der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde.

    https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Info. Ich hoffe, die Formulare sind einigermaßen verständlich.

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        #4
        Ich hoffe, die Formulare sind einigermaßen verständlich.
        Naja, da ist schon einiges "Steuerdeutsch" enthalten, weil die Formulare für jede Art von Gemeinschaft bzw. Personengesellschaft taugen müssen.

        Außer dem Hauptvordruck und der Anlage FB wird in eurem Fall nur die Anlage FE-KAP benötigt. Die Kapitalerträge muss man zunächst insgesamt

        gemäß der Steuerbescheinigung der Bank erklären und dann auf Seite 9 der Anlage FE-KAP selbst aufteilen. Es empfiehlt sich, das mit Excel zu

        rechnen. Es werden dort nämlich Euro und Cent verlangt, auch bei den Kapitalerträgen selbst. In der Anlage KAP-Bet sind die Kapitalerträge später

        mit vollen Euro anzugeben, da darf man zu seinen Gunsten abrunden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Danke - es gibt da leider auch noch Einkünfte aus der Verpachtung eines kleinen, landwirtschaftlichen Grundstücks. Die sind zwar lächerlich (wir sind froh, daß der Bauer die Wiese mäht und pflegt, damit sie nicht irgendwann zum Biotop erklärt wird), aber das wird uns wohl auf Dauer den Formalkram einbrocken.

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            #6
            Danke - es gibt da leider auch noch Einkünfte aus der Verpachtung eines kleinen, landwirtschaftlichen Grundstücks.
            Wenn es keinen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb mehr gibt, kann man diese Pachteinkünfte in der gleichen Feststellungserklärung

            mit der Anlage V-Sonstige (ab 2023, vorher Anlage V) erklären. Man muss noch die Anlage FE 1 hinzufügen und dort den Überschuss

            nach dem allgemeinen Schlüssel (Erbquote) verteilen. Wenn das noch ein Betrieb wäre, müsste man die Anlage L statt V-Sonstige nehmen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Sinn macht das allerdings nur für die Erben, die eine Erstattung erwarten können, weil z. B. der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde.
              Dazu noch eine Nachfrage, damit ich den Satz nicht falsch verstehe.

              Die "Gesonderte und Einheitliche Feststellungserklärung -ESt 1 B" muß gemacht werden, aber die Anlage "Anlage KAP-Bet" muß man als Erbe nicht machen?

              Pauschbetrag ist bei allen Erben ausgeschöpft, bei einem könnte aber die Günstiger-Prüfung zu einer Rückerstattung führen. Der müßte die Anlage KAP-Bet dann auf jeden Fall ausfüllen?

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                #8
                ... aber die Anlage "Anlage KAP-Bet" muß man als Erbe nicht machen?
                Muss man nur dann, wenn man kirchensteuerpflichtig ist, weil diese Steuer nicht einbehalten wurde, ansonsten nur dann, wenn es etwas bringt.

                Ob dem Thema Kirchensteuer wirklich nachgegangen würde, kann ich nicht sagen. Meine Frau ist auch an einer Erbengemeinschaft beteiligt, die

                2023 neben Vermietungseinkünften ganz minimale Kapitalerträge erzielt hat. Rechnerisch müssten 10 Cent Kirchenkapitalertragsteuer nachentrichtet

                werden. Wir werden das erklären,es macht ja keine Arbeit, da ich unsere anderen Kapitalerträge nicht erklären muss. Dazu habe ich bei meiner Frau

                in Zeile 17 der Anlage KAP einfach die 2.000 € eingetragen. Beim Antrag auf Günstigerprüfung müssen allerdings sämtliche Kapitalerträge erklärt

                werden, also Anlage KAP-Bet und Anlage KAP ausfüllen !.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ok, danke. Ja, Kirchensteuerpflicht besteht, also müssen alle die Anlage KAP-Bet ausfüllen.

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                    #10
                    Ok, danke. Ja, Kirchensteuerpflicht besteht, also müssen alle die Anlage KAP-Bet ausfüllen.
                    Ja, dann ist das so, leider ! Es müssen dann immer auch Angaben in der Anlage KAP gemacht werden, zumindest der Antrag in Zeile 6

                    muss gestellt werden, außerdem sind Angaben in Zeile17 erforderlich, wenn der Sparer-Pauschbetrag vollständig ausgeschöpft wurde.

                    Man kann das bei Ehegatten auf die Person beschränken, die geerbt hat.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo Bernhard_G und Charlie24!

                      Es gibt eine "Vereinfachungs-/Geringfügigkeitsregelung", mit der man sich das ganze "Gedöns" erspart - siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__180.html

                      "(3) Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a gilt nicht, wenn
                      1. nur eine der an den Einkünften beteiligten Personen mit ihren Einkünften im Geltungsbereich dieses Gesetzes einkommensteuerpflichtig ... ist oder
                      2. es sich um einen Fall von geringer Bedeutung handelt, insbesondere weil die Höhe des festgestellten Betrags und die Aufteilung feststehen; ... Das ... zuständige Finanzamt kann durch Bescheid feststellen, dass eine gesonderte Feststellung nicht durchzuführen ist. Der Bescheid gilt als Steuerbescheid."

                      Erspart allen Beteiligten eine ganze Menge unnützer Arbeit!

                      ausführlich erläutert siehe hier: https://www.haufe.de/steuern/rechtsp...66_424658.html

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Es empfiehlt sich, das mit Excel zu rechnen. Es werden dort nämlich Euro und Cent verlangt, auch bei den Kapitalerträgen selbst.
                        Bei der Aufteilung (jeweils 1/3) ergeben sich Drittel-Cent-Beträge. Darf ich da runden oder muß ich die Aufteilung so machen, daß nur ganze Cents entstehen?

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                          #13
                          Darf ich da runden?
                          Runden bei den Cent-Beträgen in der Aufteilung wird nach meiner Erfahrung in den Formularen in geringem Umfang toleriert.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Oh Mist - ich bin gerade bei FE-KAP. Kann es sein, daß die Zeilennummern nicht mit KAP übereinstimmen?

                            Ich habe laut Steuerbescheinigung KAP-Einträge in Zeile 7, 37, 38 und 40.

                            Ist folgende Zuordnung richtig:

                            KAP-7 Höhe der Kapitalerträge -> FE-KAP-3
                            KAP-37 Kapitalertragssteuer -> FE-KAP-43
                            KAP-38 Solidaritätszuschlag -> FE-KAP-44
                            KAP-40 Angerechnete ausländische Steuen -> FE-KAP-46

                            In die Spalte "korrigierte Beträge ..." kommt nichts rein.

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                              #15
                              Kann es sein, daß die Zeilennummern nicht mit KAP übereinstimmen?
                              Das ist gut möglich. Ich muss auch erst nachsehen.

                              In die Spalte "korrigierte Beträge ..." kommt nichts rein.
                              Die bleibt leer !
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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