Lieber Charlie, könntest Du mir bitte wieder helfen, bisher war alles total super in den verschiedensten Dingen, wirklich ganz herzlichen Dank.
Ich habe 2 Eigentumswohnungen und weiß nicht, welchen Betrag ich von den Abrechnungen der Hausverwaltungen (Anlage 1 und 2) bei den Werbungskosten in der Anlage V+V eintragen muss.
Bei der Wohnung Anlage 1 würde ich die 4883,60 eintragen, weil da die Erhaltungsrückstellungen mit den Zuführungen und Entnahme bereits abgezogen sind, stimmt das so?
Bei der Wohnung Anlage 2 , siehe gelbe Markierung, blicke ich gar nichts.
Ich vermute dass der Betrag Saldo Ausgaben/Einnahmen 2780,03 hergenommen wird, abzüglich der Zuführung zur Rücklage entweder 576 € oder 593,47 ist und die Entnahme aus der Rücklage mit + 2665,78, das wäre im ersten Fall 2780,03 - 593,47 + 2665,78 = 4852,34 Werbungskosten? oder im zweiten Fall 2780,03 -576 + 2665,78 = 4869,81 € oder gehe ich von ganz falschen Beträgen aus?
Ich habe 2 Eigentumswohnungen und weiß nicht, welchen Betrag ich von den Abrechnungen der Hausverwaltungen (Anlage 1 und 2) bei den Werbungskosten in der Anlage V+V eintragen muss.
Bei der Wohnung Anlage 1 würde ich die 4883,60 eintragen, weil da die Erhaltungsrückstellungen mit den Zuführungen und Entnahme bereits abgezogen sind, stimmt das so?
Bei der Wohnung Anlage 2 , siehe gelbe Markierung, blicke ich gar nichts.
Ich vermute dass der Betrag Saldo Ausgaben/Einnahmen 2780,03 hergenommen wird, abzüglich der Zuführung zur Rücklage entweder 576 € oder 593,47 ist und die Entnahme aus der Rücklage mit + 2665,78, das wäre im ersten Fall 2780,03 - 593,47 + 2665,78 = 4852,34 Werbungskosten? oder im zweiten Fall 2780,03 -576 + 2665,78 = 4869,81 € oder gehe ich von ganz falschen Beträgen aus?
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