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Angabe Guthaben Anlage V/ Bezeichnung der Wohneinheit

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    Angabe Guthaben Anlage V/ Bezeichnung der Wohneinheit

    Hi,

    Bei Anlage V habe ich 2 Fragen:


    1.Angabe des Guthabens aus der Strom-/Gasrechnung bei 13 "Umgelegte Kosten" in meiner Steuererklärung

    Ich lasse immer das Guthaben auf meine Abschläge verrechnen.

    In letzten Jahren hab ich nur die tatsächlich überwiesenen Beträge an de Strom/Gasanbieter angegeben und nicht das Guthaben, das mit den Abschlagszahlungen verrechnet wurde.

    Sollte ich dieses Jahr auch nur die Überweisungen angeben oder muss ich das gesamte Guthaben und die entsprechenden Abschlagszahlungen in der Steuererklärung eingeben?

    Wie macht ihr das in euren Steuererklärungen?





    2. es wird ein Zimmer an einem Angehörigen vermietet

    -bei "2- Einnahmen "- Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) zeile 19 "Bezeichnung der Wohneinheit"

    reicht da wenn ich da tatsächlich "Zimmer" angebe?

    Mfg

    Steuerrätsel


    #2
    Zitat von Steuerrätsel Beitrag anzeigen
    Sollte ich dieses Jahr auch nur die Überweisungen angeben oder muss ich das gesamte Guthaben und die entsprechenden Abschlagszahlungen in der Steuererklärung eingeben?

    Das kannst Du machen wie Du willst, entscheidend ist, dass unter dem Strich die Summe aller Zahlungen, die in dem betreffenden Jahr geleistet wurden, angegeben ist.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Steuerrätsel Beitrag anzeigen

      zeile 19 "Bezeichnung der Wohneinheit"

      reicht da wenn ich da tatsächlich "Zimmer" angebe?

      Warum nicht, wenn das den Gegenstand der Vermietung eindeutig bezeichnet. Ich gebe manchmal auch einfach den Namen der Mieter an. Ansonsten kann man natürlich auch "Wohnung 1, Wohnung 2 usw." nehmen oder "EG, OG, DG".

      Kommentar

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