Hi,
Bei Anlage V habe ich 2 Fragen:
1.Angabe des Guthabens aus der Strom-/Gasrechnung bei 13 "Umgelegte Kosten" in meiner Steuererklärung
Ich lasse immer das Guthaben auf meine Abschläge verrechnen.
In letzten Jahren hab ich nur die tatsächlich überwiesenen Beträge an de Strom/Gasanbieter angegeben und nicht das Guthaben, das mit den Abschlagszahlungen verrechnet wurde.
Sollte ich dieses Jahr auch nur die Überweisungen angeben oder muss ich das gesamte Guthaben und die entsprechenden Abschlagszahlungen in der Steuererklärung eingeben?
Wie macht ihr das in euren Steuererklärungen?
2. es wird ein Zimmer an einem Angehörigen vermietet
-bei "2- Einnahmen "- Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) zeile 19 "Bezeichnung der Wohneinheit"
reicht da wenn ich da tatsächlich "Zimmer" angebe?
Mfg
Steuerrätsel
Bei Anlage V habe ich 2 Fragen:
1.Angabe des Guthabens aus der Strom-/Gasrechnung bei 13 "Umgelegte Kosten" in meiner Steuererklärung
Ich lasse immer das Guthaben auf meine Abschläge verrechnen.
In letzten Jahren hab ich nur die tatsächlich überwiesenen Beträge an de Strom/Gasanbieter angegeben und nicht das Guthaben, das mit den Abschlagszahlungen verrechnet wurde.
Sollte ich dieses Jahr auch nur die Überweisungen angeben oder muss ich das gesamte Guthaben und die entsprechenden Abschlagszahlungen in der Steuererklärung eingeben?
Wie macht ihr das in euren Steuererklärungen?
2. es wird ein Zimmer an einem Angehörigen vermietet
-bei "2- Einnahmen "- Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) zeile 19 "Bezeichnung der Wohneinheit"
reicht da wenn ich da tatsächlich "Zimmer" angebe?
Mfg
Steuerrätsel
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