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Anlage V, 2023; Fehler Einnahmen Angehörige

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    Anlage V, 2023; Fehler Einnahmen Angehörige

    Hallo zusammen,

    in der Anlage V hat sich zu 2023 ja einiges geändert.
    Puh, soviel zu dem damaligen "Steuererklärung soll einfacher werden"

    Es gibt ja jetzt eine neue Zeile 19, für Einnahmen von Angehörigen.
    Wenn ich da etwas eintrage, erscheint immer dieser Fehler:

    Bildschirmfoto 2024-08-17 um 19.43.37.png


    Früher gab's ja immer irgendwo so eine Checkbox mit "[X] an Angehörige vermietet".
    Versteckt die sich noch irgendwo?

    Nebenbei auch nachgefragt. Warum gibt's die neue Zeile überhaupt, warum hat sie
    ein komplett anderes Format als die beiden darüber - und wie trage ich zwei an
    Angehörige vermietete Wohneinheiten da ein?


    ===
    EDIT:
    Habe jetzt gesehen, dass sich die "Angehörigencheckbox" immer wieder selbst zurücksetzt.
    Schätze, zur Not kann ich's mit Fehler abschicken, denn die Einnahmen stehen ja explizit
    unter "Angehörige".
    Zuletzt geändert von Akki; 17.08.2024, 20:09.

    #2
    Habe jetzt gesehen, dass sich die "Angehörigencheckbox" immer wieder selbst zurücksetzt.
    Das müsste ich jetzt erst testen, bisher gibt es zu der Thematik nämlich keine Einträge.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich vermute, das Formular hat hier einen vergleichbaren Fehler, den ich schon letztes Jahr für 2022 beschrieben habe.

      Du hast 80 qm und eine Mieteinnahme für Wohnungen angegeben und nochmal die gleichen 80 qm für an Angehörige vermietete Wohnungen. Nach den Regeln der Logik und der Mengenlehre ist das auch richtig, weil eine an Angehörige vermietete Wohnung eben auch eine vermietete Wohnung ist. Für 2022 durfte man das aber nur 1x eingeben.

      Daher mein Tipp: Lass die Angaben unter Mieteinnahme für Wohnungen mal versuchsweise komplett weg, auch wenn es unlogisch ist.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

      Kommentar


        #4
        Hallo Akki!

        Grundsätzlicher Tipp: Alle Formular immer (!!!) von vorne nach hinten durcharbeiten - insbesondere in Jahren, in denen man bemerkt, dass ein Formular nahezu vollständig überarbeitet wurde !!!

        Früher gab's ja immer irgendwo so eine Checkbox mit "[X] an Angehörige vermietet".
        Versteckt die sich noch irgendwo?
        Abschnitt 1 Allgemeine Angaben Zeile 8

        [QUOTENebenbei auch nachgefragt. Warum gibt's die neue Zeile überhaupt][/QUOTE]

        zwecks Prüfung durch Finanzamt - Software - Möchtegern-KI ...

        "1.1 Änderung ab dem Veranlagungszeitraum 2021

        Ab dem 1.1.2021 wurde der § 21 Abs. 2 EStG geändert. Jetzt gilt folgende Regelung:
        • Beträgt die Miete für eine Wohnung weniger als 50 % der ortsübliche Marktmiete, so sind die gesamten Werbungskosten für diese Wohnung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuteilen,
        • beträgt die Miete für die Wohnung 50 % und weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete gilt die Miete als entgeltlich, wenn die Totalüberschussprognose positiv ausfällt,
        • beträgt die Miete für die Wohnung mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete, liegt immer eine Entgeltlichkeit vor."
        https://www.haufe.de/recht/deutsches...HI1090781.html

        wie trage ich zwei an Angehörige vermietete Wohneinheiten da ein?
        in einer Summe mit erläuterndem Vortext - das Textfeld erlaubt m.W. mindestens 99 Zeichen, vielleicht sogar mehr, da kann man "Romane" reinschreiben und ans FA übermitteln!

        EDIT:
        Habe jetzt gesehen, dass sich die "Angehörigencheckbox" immer wieder selbst zurücksetzt.
        Diesen Fehler / dieses Verhalten kann ich nicht nachvollziehen, gibt es bei mir nicht ... !

        Kommentar


          #5
          Diesen Fehler / dieses Verhalten kann ich nicht nachvollziehen, gibt es bei mir nicht ... !
          Das habe ich mir fast gedacht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wieso nur fast?

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              #7
              Wieso nur fast?
              Naja, wirklich gewusst habe ich es ja nicht, dafür hätte ich den Fall ja nachstellen müssen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich bitte um Nachsicht, das sollte nur der Auflockerung dienen. Die Frage ist immerhin, wie man merkt, dass man etwas (nur) fast gedacht hat. Es war jedoch klar, dass mit "mir fast gedacht" vermutet gemeint war. Wahrscheinlich war ich nicht ausgelastet. Mea culpa.

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