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Elster-ESt.-Erklärung - wo Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, etc

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    Elster-ESt.-Erklärung - wo Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, etc

    Ich "brüte" gerade über die Eintragungen bei ELSTER kurz vor Abgabetermin - natürlich habe ich die Kapitalerträge eingegeben - bei dem Abruf der Berechnung wird jedoch gemeckert wie folgt:

    Anlage KAP: Sie haben Angaben zu Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterliegen, gemacht. Es fehlen jedoch Eintragungen zu den entsprechenden Steuerabzugsbeträgen (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, etc.). Bitte ergänzen Sie diese. Sofern Ihre
    Kapitalerträge dagegen nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, tragen Sie Ihre Angaben bitte in den dafür vorgesehenen Feldern ein.

    Hätte mir da den KONKRETEN Hinweis in WELCHE vorgesehenen Felder (Formularzeile bei KAP) gewünscht - kann mir da jemand weiterhelfen - vielen Dank.

    #2
    ich glaube ich habe da etwas gefunden - ist es das?

    8 - Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 25 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV

    Zeilen 37 - bis 42?

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      #3
      Es fehlen jedoch Eintragungen zu den entsprechenden Steuerabzugsbeträgen (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, etc.). Bitte ergänzen Sie diese.
      Die wären ab Zeile 37 der Anlage KAP einzutragen. Wenn keine Steuern einbehalten wurden, macht die Abgabe der Anlage KAP keinen Sinn.

      Wenn nur Kapitalerträge im Inland erzielt wurden und Steuern einbehalten wurden, macht die Einreichung auch nur in bestimmten Fällen Sinn,

      verpflichtend ist die Erklärung der inländischen Kapitalerträge in der Regel nicht.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen


        verpflichtend ist die Erklärung der inländischen Kapitalerträge in der Regel nicht.
        danke für den Hinweis.
        Liegt es daran, dass die Finanzbehörde oder wer auch immer aus diesem Bereich (BZSt. ?) automatisch v. den Kreditinstituten über Zinserträge unterrichtet wird und dann das FA das dann eh anlässlich der Bearbeitung der ESt.-Erklärung in Kenntnis dessen berücksichtigt? Denn die Steuer-IdNr ist ja bei den Kreditinstituten längst hinterlegt - Stichwort pauschale Kapitalertragsteuer.
        Zuletzt geändert von Gerard; 18.08.2024, 17:44.

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          #5
          Nein, wie hier laufend erklärt, wird die Abgeltungssteuer quasi anonym von den Banken an den Staat gezahlt, und nur der genutzte Freistellungsauftrag individuell gemeldet.

          Der Grund dafür, dass die Anlage Kap meistens nicht erforderlich, liegt darin dass die Abgeltungssteuer im wahrsten Sinne des Wortes abgeltend ist und damit schon die Besteuerung erledigt ist.

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            #6
            danke für die wirklich nützlichen Hinweise.

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