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Verpflegung und Mahlzeitengestellung

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    Verpflegung und Mahlzeitengestellung

    Hallo,

    in 2023 war ich drei Tage über 8h auf Messen. Die drei Tage habe ich entsprechend eingetragen. Zudem hatte ich eine Anreise und direkt am folgenden Tag eine Abreise, die ich auch eingetragen habe. Für die 5 Tage habe ich von meinem Arbeitgeber jeweils 14€ bekommen. Die insgesamt 70€ stehen auch in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung. Den Betrag habe ich ebenfalls übernommen. Das ist dann ja eigentlich eine Nullnummer.

    Es ist jedoch auch der Buchstabe M vermerkt. An einem weiteren Tag war ich ebenfalls auf einer Messe über 8h ohne Übernachtung und habe dort Frühstück und Mittag erhalten. Tagegeld habe ich für diesen Tag dementsprechend nicht erhalten.

    Diesen weiteren Tag muss ich dann ja auch bei den Tagen über 8h eintragen. Werden dann die 14€ (die ich nicht bekommen habe, da ich ja Mahlzeiten bekommen habe) bei dem Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung eingetragen?

    Im Prinzip ist das dann alles eine Nullnumer, oder?

    Danke!

    #2
    Ansonsten würde es nachversteuert werden.

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