Hallo zusammen,
ist die Unterscheidung der umgelegten Kosten in "durch direkte Zuordnung ermittelt" und "durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt" in 2023 neu? Habe bisher die Anlage V nur einmal ausgefüllt, und das auch nur für halben Monat für 2022, habe also nicht so viel Erfahrung.
Also, die Wohnung war in 2023 ganzes Jahr und zu 100% vermietet.
Ist es so zu verstehen, dass alles was nach MEA oder auch nach Wohnfläche aufgeteilt wird ("Ihr Anteil" / Gesamt), verhältnismäßig zugeordnet ist? Dann wären also die meisten Posten (Allgemeinstrom, Wartung Feuerlöscher usw) "verhältnismäßig" zugeordnet, aber z. B. der Kabelanschluss "direkt", da es einen pro Wohnung gibt.
Oder geht es hier um die Fälle, wenn die Wohnung nur anteilig vermietet wird, z. B. 50% Eigennutzung, oder wenn die Wohnung nicht das ganze Jahr vermietet wurde (z. B. das erste Jahr der Vermietung)? Dann ist bei mir alles direkt.
Vielen Dank!
ist die Unterscheidung der umgelegten Kosten in "durch direkte Zuordnung ermittelt" und "durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt" in 2023 neu? Habe bisher die Anlage V nur einmal ausgefüllt, und das auch nur für halben Monat für 2022, habe also nicht so viel Erfahrung.
Also, die Wohnung war in 2023 ganzes Jahr und zu 100% vermietet.
Ist es so zu verstehen, dass alles was nach MEA oder auch nach Wohnfläche aufgeteilt wird ("Ihr Anteil" / Gesamt), verhältnismäßig zugeordnet ist? Dann wären also die meisten Posten (Allgemeinstrom, Wartung Feuerlöscher usw) "verhältnismäßig" zugeordnet, aber z. B. der Kabelanschluss "direkt", da es einen pro Wohnung gibt.
Oder geht es hier um die Fälle, wenn die Wohnung nur anteilig vermietet wird, z. B. 50% Eigennutzung, oder wenn die Wohnung nicht das ganze Jahr vermietet wurde (z. B. das erste Jahr der Vermietung)? Dann ist bei mir alles direkt.
Vielen Dank!
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