Ich habe eine Frage zur der Angabe des abweichenden WJ in der EÜR für die Einkommensteuererklärung 2023.
Muss ich die Anlage EÜR zweimal ausfüllen? Einmal für WJ 02/22 -01/23 und WJ 02/23 -01/24 ? Oder wird bei der Einkommensteuererklärung nur das WJ.02/22-01/23 ( also v. 01.07.2022 - 30.06.23) berücksichtigt?
Unser Steuerberater hat aufgrund fehlender Personalkapazitäten leider das Mandat gekündigt, so dass ich mich nun selber um die Einkommensteuererklärung 2023 kümmern muss.
Einnahmen sind grundsätzlich nur Pachteinnahmen, da der Betrieb ruht und alle landwirtschaftlichen Flächen ( auuser Hofstelle) seit Jahren verpachtet sind.
Diese Pachteinnahmen sind nach Ermittllung des Gewinns in Anlage EÜR in Anlage L zu übertragen.
Sind sie dort unter Nr. 53 anzugeben?
Sorry, für die vielleicht dummen Fragen, aber das für mich Neuland.
Muss ich die Anlage EÜR zweimal ausfüllen? Einmal für WJ 02/22 -01/23 und WJ 02/23 -01/24 ? Oder wird bei der Einkommensteuererklärung nur das WJ.02/22-01/23 ( also v. 01.07.2022 - 30.06.23) berücksichtigt?
Unser Steuerberater hat aufgrund fehlender Personalkapazitäten leider das Mandat gekündigt, so dass ich mich nun selber um die Einkommensteuererklärung 2023 kümmern muss.
Einnahmen sind grundsätzlich nur Pachteinnahmen, da der Betrieb ruht und alle landwirtschaftlichen Flächen ( auuser Hofstelle) seit Jahren verpachtet sind.
Diese Pachteinnahmen sind nach Ermittllung des Gewinns in Anlage EÜR in Anlage L zu übertragen.
Sind sie dort unter Nr. 53 anzugeben?
Sorry, für die vielleicht dummen Fragen, aber das für mich Neuland.
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