Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

abweichendes WJ der Luf, Angabe in der EÜR

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    abweichendes WJ der Luf, Angabe in der EÜR

    Ich habe eine Frage zur der Angabe des abweichenden WJ in der EÜR für die Einkommensteuererklärung 2023.
    Muss ich die Anlage EÜR zweimal ausfüllen? Einmal für WJ 02/22 -01/23 und WJ 02/23 -01/24 ? Oder wird bei der Einkommensteuererklärung nur das WJ.02/22-01/23 ( also v. 01.07.2022 - 30.06.23) berücksichtigt?
    Unser Steuerberater hat aufgrund fehlender Personalkapazitäten leider das Mandat gekündigt, so dass ich mich nun selber um die Einkommensteuererklärung 2023 kümmern muss.
    Einnahmen sind grundsätzlich nur Pachteinnahmen, da der Betrieb ruht und alle landwirtschaftlichen Flächen ( auuser Hofstelle) seit Jahren verpachtet sind.
    Diese Pachteinnahmen sind nach Ermittllung des Gewinns in Anlage EÜR in Anlage L zu übertragen.
    Sind sie dort unter Nr. 53 anzugeben?
    Sorry, für die vielleicht dummen Fragen, aber das für mich Neuland.



    #2
    Muss ich die Anlage EÜR zweimal ausfüllen?
    Für das Wirtschaftsjahr 2022/23 müsste die EÜR doch längst erstellt sein ? Da solltest du vielleicht beim Steuerberater nachfragen.

    Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) gehört der Gewinn in den Zeilen 6 und 7 der Anlage L erklärt, dort trägt man jeweils

    die Hälfte des EÜR-Gewinns ein. Zur EÜR gehört auch die AVEÜR, in der die Flächen erfasst sind. In den Zeilen 50 ff der Anlage L musst

    du m. E. deshalb nichts erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X