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Eheschließung 2023 - Nutzung nur eines Profils und rückwirkend für Ehepartner

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    Eheschließung 2023 - Nutzung nur eines Profils und rückwirkend für Ehepartner

    Einen schönen guten Tag liebe Forumnutzerinnen und -nutzer,

    wir haben in 2023 die Ehe geschlossen und werden dieses Jahr die erste gemeinsame Erklärung abgeben. Das werde ich über mein Profil machen, zusammenveranlagt.

    Frage: Kann ich in bzw. mit meinem Profil (ich nutze Elster schon seit 2019) auch die Erklärung meiner Frau, die noch keine Steuererklärung abgegeben hat, auch rückwirkend für 2020, 21, 22 erklären?

    Ich bin mir hier unsicher. Und hatte diese Frage noch nicht derart gefunden bzw. war ich zu schlecht im Suchen und bitte um Nachsicht.

    Nun dann, ich freue mich auf den Austausch!

    #2
    Das ist kein Problem. Es empfiehlt sich für die Ehefrau auch den Bescheinigungsabruf zu beantragen.

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      #3
      ... auch die Erklärung meiner Frau, die noch keine Steuererklärung abgegeben hat, auch rückwirkend für 2020, 21, 22 erklären?
      Natürlich geht das ! Ein Profil musst du dafür nicht anlegen, deines darfst du nicht verwenden. Wenn das die ersten Steuererklärungen deiner jetzigen Frau sind

      beantragst du für sie auf der Startseite eine Steuernummer und erstellst Erklärungen nur für deine Frau. Zuständig ist das Finanzamt des aktuellen Wohnsitzes.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die ersten Rückmeldungen. Eine Steuernummer hat Sie. Sagte soeben auch, dass Sie schon mal einen Elsterzugang beantragt hat(te). Überraschung

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          #5
          Eine Steuernummer hat Sie
          Falls sich das Finanzamt nicht geändert hat, kannst du für sie ein Profil mit Ihrer Steuernummer anlegen und das für die

          Steuererklärungen der Jahre 2020 bis 2022 verwenden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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