Hallo zusammen,
muss ich für meinen TG-Stellplatz ein neues Objekt im Elster aufmachen, wenn er separat von der Wohnung (ein komplett anderer Mieter) und auch zeitlich später, sogar im anderen Jahr, vermietet wurde?
Im Grundsteuerbescheid stehen beide Objekte (die Wohnung und TG-Stellplatz) unter demselben Aktenzeichen.
Ich würde den TG-Stellplatz im Elster rein intuitiv unter demselben Objekt wie Wohnung als "Einnahmen für andere Räume" erfassen und Kosten entsprechend addieren (die Hausverwaltung erstellt separate Abrechnungen und Wirtschaftspläne). Afa wurde eher schon im Vorjahr vom Finanzamt für das Gesamtobjekt geschätzt, könnte ich dann einfach übernehmen.
Soll ich das so machen, oder ist es zwingend notwendig, bei jedem Mietvertrag ein neues Objekt im Elster Anlage V aufzumachen?
Vielen Dank!
muss ich für meinen TG-Stellplatz ein neues Objekt im Elster aufmachen, wenn er separat von der Wohnung (ein komplett anderer Mieter) und auch zeitlich später, sogar im anderen Jahr, vermietet wurde?
Im Grundsteuerbescheid stehen beide Objekte (die Wohnung und TG-Stellplatz) unter demselben Aktenzeichen.
Ich würde den TG-Stellplatz im Elster rein intuitiv unter demselben Objekt wie Wohnung als "Einnahmen für andere Räume" erfassen und Kosten entsprechend addieren (die Hausverwaltung erstellt separate Abrechnungen und Wirtschaftspläne). Afa wurde eher schon im Vorjahr vom Finanzamt für das Gesamtobjekt geschätzt, könnte ich dann einfach übernehmen.
Soll ich das so machen, oder ist es zwingend notwendig, bei jedem Mietvertrag ein neues Objekt im Elster Anlage V aufzumachen?
Vielen Dank!