Hallo,
im Grunde genommen mag ich es nicht mich für meinen ersten Beitrag in einem Forum anzumelden und gleich mit einer Frage loszulegen.
Doch ich hoffe hier auf Unterstützung der Forenmitglieder, da ich auch per Google und der Forensuche absolut nicht fündig geworden bin.
Dementsprechend: ein freundliches "Hallo" in die Runde.
Zum Fall:
Meine bessere Hälfte und ich hatten im letzten Jahr zwei getrennte Haushalte (Sie + Kind), ich alleine. Unverheiratet (und sind es immer noch. Über eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird noch debattiert), keine doppelte Haushaltsführung. Beide Wohnungen nicht weit voneinander entfernt. Beide tageweise aus dem HomeOffice arbeitend + Präsenzarbeit in der Firma.
Nun hatten wir letztes Jahr beschlossen und umgesetzt, dass wir aus zwei getrennten, einen Haushalt machen und haben uns dann auch für ein größeres Mietwohnbehältnis entschieden, wo wir Aufgrund des beruflichen HomeOffice mehr Platz haben. Sprichwörtlich: Kein Monitor mehr auf dem Esstisch. Es war vordergründig das Bestreben, um beruflich von Zuhause aus besser zu arbeiten.
Falls die Frage aufkommen sollte, warum das in die Steuerklärung soll, ist ja Privatvergnügen. Es ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im HomeOffice. Hierzu ist auch bereits schon ein Urteil vom Finanzgerichts Hamburg ergangen, gegen eine Ablehnung der Kosten vom Finanzamt, der einem Ehepaar in ähnlicher Konstellation recht gegeben hat. Der Artikel hierzu: https://www.presseportal.de/pm/69585/5616554
und
https://www.datev-magazin.de/nachric...skosten-104407
Nun möchten wir gerade die Einkommenssteuererklärung per Elster für das Jahr 2023 einreichen (auch wenn der Erfolg zur Anerkennung im ersten Moment ausbleiben könnte, den Rechtsweg kann man dennoch einschlagen), stehen aber vor einem großen Fragezeigen bezüglich der Umzugskosten. Wo die hingehören ist soweit klar und geklärt, aber der Umzugsunternehmer hat den Umzug aus beiden Wohnungen an einem Tag gemacht und als eine Dienstleistung in einer Rechnung verbucht (sind aber beide namentlich als Rechnungsempfänger genannt in der Rechnung). Ich hatte die Umzugskosten per Überweisung getätigt, meine bessere Hälfte die Hälfte des Betrages an mein Konto überwiesen. Müssen wir die Rechnung aufteilen auf beide Einkommenssteuererklärungen und ansetzen, oder muss ich das in meiner Erklärung in voller Höhe machen, da ich den Gesamtbetrag an den Unternehmer überwiesen habe?
Ich hoffe Ihr könnt mir die Detailfrage beantworten. Denn wie gesagt, meine Recherche hat hierzu bisher nichts ergeben.
Danke & Grüße
Kevin
im Grunde genommen mag ich es nicht mich für meinen ersten Beitrag in einem Forum anzumelden und gleich mit einer Frage loszulegen.
Doch ich hoffe hier auf Unterstützung der Forenmitglieder, da ich auch per Google und der Forensuche absolut nicht fündig geworden bin.
Dementsprechend: ein freundliches "Hallo" in die Runde.
Zum Fall:
Meine bessere Hälfte und ich hatten im letzten Jahr zwei getrennte Haushalte (Sie + Kind), ich alleine. Unverheiratet (und sind es immer noch. Über eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird noch debattiert), keine doppelte Haushaltsführung. Beide Wohnungen nicht weit voneinander entfernt. Beide tageweise aus dem HomeOffice arbeitend + Präsenzarbeit in der Firma.
Nun hatten wir letztes Jahr beschlossen und umgesetzt, dass wir aus zwei getrennten, einen Haushalt machen und haben uns dann auch für ein größeres Mietwohnbehältnis entschieden, wo wir Aufgrund des beruflichen HomeOffice mehr Platz haben. Sprichwörtlich: Kein Monitor mehr auf dem Esstisch. Es war vordergründig das Bestreben, um beruflich von Zuhause aus besser zu arbeiten.
Falls die Frage aufkommen sollte, warum das in die Steuerklärung soll, ist ja Privatvergnügen. Es ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im HomeOffice. Hierzu ist auch bereits schon ein Urteil vom Finanzgerichts Hamburg ergangen, gegen eine Ablehnung der Kosten vom Finanzamt, der einem Ehepaar in ähnlicher Konstellation recht gegeben hat. Der Artikel hierzu: https://www.presseportal.de/pm/69585/5616554
und
https://www.datev-magazin.de/nachric...skosten-104407
Nun möchten wir gerade die Einkommenssteuererklärung per Elster für das Jahr 2023 einreichen (auch wenn der Erfolg zur Anerkennung im ersten Moment ausbleiben könnte, den Rechtsweg kann man dennoch einschlagen), stehen aber vor einem großen Fragezeigen bezüglich der Umzugskosten. Wo die hingehören ist soweit klar und geklärt, aber der Umzugsunternehmer hat den Umzug aus beiden Wohnungen an einem Tag gemacht und als eine Dienstleistung in einer Rechnung verbucht (sind aber beide namentlich als Rechnungsempfänger genannt in der Rechnung). Ich hatte die Umzugskosten per Überweisung getätigt, meine bessere Hälfte die Hälfte des Betrages an mein Konto überwiesen. Müssen wir die Rechnung aufteilen auf beide Einkommenssteuererklärungen und ansetzen, oder muss ich das in meiner Erklärung in voller Höhe machen, da ich den Gesamtbetrag an den Unternehmer überwiesen habe?
Ich hoffe Ihr könnt mir die Detailfrage beantworten. Denn wie gesagt, meine Recherche hat hierzu bisher nichts ergeben.
Danke & Grüße
Kevin
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