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Umzugskosten beruflich 2 Haushalte zu einem

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    Umzugskosten beruflich 2 Haushalte zu einem

    Hallo,

    im Grunde genommen mag ich es nicht mich für meinen ersten Beitrag in einem Forum anzumelden und gleich mit einer Frage loszulegen.
    Doch ich hoffe hier auf Unterstützung der Forenmitglieder, da ich auch per Google und der Forensuche absolut nicht fündig geworden bin.
    Dementsprechend: ein freundliches "Hallo" in die Runde.

    Zum Fall:

    Meine bessere Hälfte und ich hatten im letzten Jahr zwei getrennte Haushalte (Sie + Kind), ich alleine. Unverheiratet (und sind es immer noch. Über eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird noch debattiert), keine doppelte Haushaltsführung. Beide Wohnungen nicht weit voneinander entfernt. Beide tageweise aus dem HomeOffice arbeitend + Präsenzarbeit in der Firma.
    Nun hatten wir letztes Jahr beschlossen und umgesetzt, dass wir aus zwei getrennten, einen Haushalt machen und haben uns dann auch für ein größeres Mietwohnbehältnis entschieden, wo wir Aufgrund des beruflichen HomeOffice mehr Platz haben. Sprichwörtlich: Kein Monitor mehr auf dem Esstisch. Es war vordergründig das Bestreben, um beruflich von Zuhause aus besser zu arbeiten.
    Falls die Frage aufkommen sollte, warum das in die Steuerklärung soll, ist ja Privatvergnügen. Es ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im HomeOffice. Hierzu ist auch bereits schon ein Urteil vom Finanzgerichts Hamburg ergangen, gegen eine Ablehnung der Kosten vom Finanzamt, der einem Ehepaar in ähnlicher Konstellation recht gegeben hat. Der Artikel hierzu: https://www.presseportal.de/pm/69585/5616554
    und
    https://www.datev-magazin.de/nachric...skosten-104407


    Nun möchten wir gerade die Einkommenssteuererklärung per Elster für das Jahr 2023 einreichen (auch wenn der Erfolg zur Anerkennung im ersten Moment ausbleiben könnte, den Rechtsweg kann man dennoch einschlagen), stehen aber vor einem großen Fragezeigen bezüglich der Umzugskosten. Wo die hingehören ist soweit klar und geklärt, aber der Umzugsunternehmer hat den Umzug aus beiden Wohnungen an einem Tag gemacht und als eine Dienstleistung in einer Rechnung verbucht (sind aber beide namentlich als Rechnungsempfänger genannt in der Rechnung). Ich hatte die Umzugskosten per Überweisung getätigt, meine bessere Hälfte die Hälfte des Betrages an mein Konto überwiesen. Müssen wir die Rechnung aufteilen auf beide Einkommenssteuererklärungen und ansetzen, oder muss ich das in meiner Erklärung in voller Höhe machen, da ich den Gesamtbetrag an den Unternehmer überwiesen habe?

    Ich hoffe Ihr könnt mir die Detailfrage beantworten. Denn wie gesagt, meine Recherche hat hierzu bisher nichts ergeben.


    Danke & Grüße
    Kevin

    #2
    OT: Wie debattiert man heutzutage eine eingetragene Lebenspartnerschaft? Die gleichgeschlechtliche Ehe ist doch längst Realität!

    Ansonsten sollte man die Kosten sachgerecht aufteilen, ggfs. mit Erläuterung. Alles andere ist Steuerrecht und nicht Thema des Forums.

    Kommentar


      #3
      Hi,

      bezüglich des OT: also damit war gemeint, es wird darüber debattiert, ob meine Partnerin und ich eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen oder nicht. Ich war der Meinung, dass das nicht nur für gleichgeschlechtliche auch ginge. Da war ich ja komplett auf dem Holzweg. Damit hätte sich das ja erübrigt (beide Hetero).

      Das mit der Erläuterung ist eine gute Idee, bin ich selbst auch noch nicht drauf gekommen.

      Besten Dank.

      Kommentar


        #4
        In dem Urteil, auf das du dich beziehst, haben die Teilnehmer nach dem Umzug wesentlich bessere Arbeitsbedingungen, naemlich jeder hat ein Arbeitszimmer zum ungestoerten Arbeiten. Du aber sprichst nur von "kein Monitor mehr auf dem Esstisch". Ich habe meine Zweifel, ob das als wesentliche Verbesserung gilt. Aber Versuch macht klug, viel Erfolg. Wenn es klappt, kannst du ja mal hier berichten.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
          In dem Urteil, auf das du dich beziehst, haben die Teilnehmer nach dem Umzug wesentlich bessere Arbeitsbedingungen, naemlich jeder hat ein Arbeitszimmer zum ungestoerten Arbeiten. Du aber sprichst nur von "kein Monitor mehr auf dem Esstisch". Ich habe meine Zweifel, ob das als wesentliche Verbesserung gilt. Aber Versuch macht klug, viel Erfolg. Wenn es klappt, kannst du ja mal hier berichten.
          Hi,
          ... und genau das ist ja auch das was wir gemacht haben. Wesentliche Verbesserungen. Jeder hat seinen eigenen Schreibtisch, Raum, etc. Also wenn man so will, seine eigene Sphäre.

          Ich werde berichten.

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