Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie mache ich eine Corona Rückzahlung geltend nach Betriebsaufgabe geltend?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wie mache ich eine Corona Rückzahlung geltend nach Betriebsaufgabe geltend?

    Im Jahr 2020 habe ich Coronabeihilfen erhalten. Im Jahr 2020 habe ich auch mein Unternehmen aufgegeben und ein Angestelltenverhältnis begonnen. Dabei überschnitt sich ein Monat Coronabeihilfe mit meinem Gehalt. Diesen einen Monat Beihilfe wurde ich aufgefordert zurückzubezahlen. Dies habe ich 2023 getan. Wie und wo mache ich diese Rückzahlung in der Steuererklärung für 2023 geltend?
    Viele Grüße
    Rolf

    #2
    Mutmaßlich als negativen Gewinn in der Anlage G. Ob das FA dazu eine EÜR will, sollte man mit diesem abklären.

    Kommentar


      #3
      Ob das FA dazu eine EÜR will, sollte man mit diesem abklären
      Da auch die Anlage Corona-Hilfen mit eingereicht werden muss, könnte das schon ohne EÜR durchgehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für die Beiträge. Die angesprochenen Anlagen betreffen doch Gewerbetreibende. Ein solcher bin ich ja nun eben seit 2020 nicht mehr. Dann kommen die angesprochenen Anlagen für mich nicht mehr in Frage, oder? Lasse mich gerne eines Besseren belehren. Eher kommt es mir so vor, als müsste ich es irgendwie von meinem Bruttoeinkommen abziehen. Aber wie?

        Kommentar


          #5
          Lasse mich gerne eines Besseren belehren.
          Wir wollen dich nicht belehren. Aber das sind nun mal nachträgliche Betriebsausgaben, die zu einem nachträglichen Verlust führen.

          So etwas kommt öfter vor als man denkt. Mit deinen jetzigen Einkünften als AN besteht doch überhaupt kein Zusammenhang.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Ich habe gerade mit dem Finanzamt telefoniert. Es stimmt. Es sind die Anlagen EÜR und S (für meine freiberufliche Tätigkeit) auszufüllen. Mit meinem Steuerprogramm ging das auch sehr schnell und problemlos. Vielen Dank noch einmal.

            Kommentar


              #7
              Du hattest geschrieben, dass du dein Unternehmen aufgegeben hast, von einer freiberuflichen Taetigkeit war keine Rede - deswegen hatte multi dir auch Anlage G genannt. Fuer eine freiberufliche Taetigkeit ist selbstverstaenliche die Anlage S zu nehmen. Nur wer sich klar verstaendlich ausdrueckt, bekommt auch passende Antworten - meistens jedenfalls. ;-)
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

              Kommentar

              Lädt...
              X