Im Jahr 2020 habe ich Coronabeihilfen erhalten. Im Jahr 2020 habe ich auch mein Unternehmen aufgegeben und ein Angestelltenverhältnis begonnen. Dabei überschnitt sich ein Monat Coronabeihilfe mit meinem Gehalt. Diesen einen Monat Beihilfe wurde ich aufgefordert zurückzubezahlen. Dies habe ich 2023 getan. Wie und wo mache ich diese Rückzahlung in der Steuererklärung für 2023 geltend?
Viele Grüße
Rolf
Viele Grüße
Rolf
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