EÜR: Nutzung von privatem Pkw

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  • Sera
    Benutzer
    • 27.05.2007
    • 43

    #1

    EÜR: Nutzung von privatem Pkw

    Kann ich in der EÜR bei größeren Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht von dem höheren Betrag von 0,38 € ab km 21 Gebrauch machen? In der Hilfe ist nur von 30 Cent die Rede. Muss ich den gleichen Betrag auch bei Einlagen angeben?
  • Hilfsprofi
    Erfahrener Benutzer
    • 04.11.2021
    • 519

    #2
    Die Entfernungspauschele ist nur für Arbeitnehmer. Du kannst doch die tatsächlich gefahrenen Kilometer zu Grunde legen und nicht nur die (einfache) Entfernung.

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
      Die Entfernungspauschele ist nur für Arbeitnehmer.
      Das seh ich anders. § 4 Abs. 5 Nr. 6.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Das seh ich anders. § 4 Abs. 5 Nr. 6.
        Natürlich zu Recht. Trotzdem muss bei den Kosten des zum Privatvermögen gehörenden PKW zunächst mit den 30 Cent je km gerechnet werden,

        weil die tatsächlichen Kosten ja Hin- und Rückweg umfassen. Die Entfernungspauschale wird darunter extra erfasst, Siehe die Hilfetexte zu den Zeilen

        68 bis 70 der EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Hilfsprofi
          Erfahrener Benutzer
          • 04.11.2021
          • 519

          #5
          Asche auf mein Haupt. Da war ich wohl nicht ganz bei der Sache.

          Kommentar

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