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EÜR: Nutzung von privatem Pkw

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    EÜR: Nutzung von privatem Pkw

    Kann ich in der EÜR bei größeren Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht von dem höheren Betrag von 0,38 € ab km 21 Gebrauch machen? In der Hilfe ist nur von 30 Cent die Rede. Muss ich den gleichen Betrag auch bei Einlagen angeben?

    #2
    Die Entfernungspauschele ist nur für Arbeitnehmer. Du kannst doch die tatsächlich gefahrenen Kilometer zu Grunde legen und nicht nur die (einfache) Entfernung.

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      #3
      Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
      Die Entfernungspauschele ist nur für Arbeitnehmer.
      Das seh ich anders. § 4 Abs. 5 Nr. 6.

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        #4
        Das seh ich anders. § 4 Abs. 5 Nr. 6.
        Natürlich zu Recht. Trotzdem muss bei den Kosten des zum Privatvermögen gehörenden PKW zunächst mit den 30 Cent je km gerechnet werden,

        weil die tatsächlichen Kosten ja Hin- und Rückweg umfassen. Die Entfernungspauschale wird darunter extra erfasst, Siehe die Hilfetexte zu den Zeilen

        68 bis 70 der EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Asche auf mein Haupt. Da war ich wohl nicht ganz bei der Sache.

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