Kann ich in der EÜR bei größeren Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht von dem höheren Betrag von 0,38 € ab km 21 Gebrauch machen? In der Hilfe ist nur von 30 Cent die Rede. Muss ich den gleichen Betrag auch bei Einlagen angeben?
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Keine Ankündigung bisher.
EÜR: Nutzung von privatem Pkw
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Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigenDie Entfernungspauschele ist nur für Arbeitnehmer.
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Das seh ich anders. § 4 Abs. 5 Nr. 6.
weil die tatsächlichen Kosten ja Hin- und Rückweg umfassen. Die Entfernungspauschale wird darunter extra erfasst, Siehe die Hilfetexte zu den Zeilen
68 bis 70 der EÜR.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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