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Unterjähriger Kirchenaustritt verringert Erstattung?

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    Unterjähriger Kirchenaustritt verringert Erstattung?

    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich erstelle gerade meine Einkommenssteuererklärung (gemeinsame Erklärung mit Ehefrau) und bin dieses Jahr im Mai aus der Kirche ausgetreten. Mein Arbeitgeber hat dies sofort umgesetzt und ab Juni oder Juli sodann keine Kirchensteuer mehr abgezogen auf den Lohnabrechnungen.

    Zunächst habe ich mit den importierten Daten des Arbeitgebers, der Werbekostenpauschale und den anderen Vorjahresdaten laut Elster noch eine errechnete Erstattung von rund 1000 Eur gehabt.
    Dann habe ich auf Seite 1, Zeile 11: Religion: keine Angabe gewechselt und auf Seite 9 Zeile 37 die einzelnen Monate gepflegt (Januar bis Mai katholisch, danach "nicht kirchensteuerpflichtig").

    Daraufhin erscheint bei der Berechnung die Warnung
    "Bitte beachten Sie, dass bei der Angabe eines unterjährigen Religionswechsels die Steuerberechnung nicht vollständig durchgeführt werden kann, Ihnen aber dennoch ein Ergebnis zur Verfügung gestellt wird."
    und die Erstattung reduziert sich auf 150 Eur.

    Ich dachte, wenn der Arbeitgeber bis Mai steuern abführte und ab Juni nicht mehr, sollte sich doch bei der Steuer am Ende nicht großartig was verändern. Falls das ganze übers Jahr gemittelt würde, müsste ich sogar eher was rausbekommen, da ich Anfang des Jahres noch eine Bonuszahlung hatte. Falls das Monatsgenau ist, sollte sich doch gar nichts ändern?

    Habe ich etwas falsch eingetragen oder hab ich es falsch verstanden?

    Viele Grüße
    Jens

    #2
    Bitte beachten Sie, dass bei der Angabe eines unterjährigen Religionswechsels die Steuerberechnung nicht vollständig durchgeführt werden kann,
    Ihnen aber dennoch ein Ergebnis zur Verfügung gestellt wird.
    Das heißt im Klartext, dass die Kirchensteuervorausberechnung von Mein ELSTER nicht stimmt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn du in diesem Jahr aus der Kirche ausgetreten bist, wirkt sich das doch erst bei der Einkommensteuererklaerung fuer 2024 aus - und die machst du noch bestimmt nicht.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Hier steht doch die Antwort schon:

        Zitat von JensM Beitrag anzeigen
        "Bitte beachten Sie, dass bei der Angabe eines unterjährigen Religionswechsels die Steuerberechnung nicht vollständig durchgeführt werden kann, Ihnen aber dennoch ein Ergebnis zur Verfügung gestellt wird."

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          #5
          Sorry, ich meinte ich bin 2023 ausgetreten, das Jahr für das ich die Erklärung mache.

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            #6
            Es scheint wohl wirklich so zu sein, dass Elster das einfach nicht rechnen kann.

            Ich habe nun auch den Kirchenaustritt meiner Frau eingetragen. Bei ihr ist es so, dass sie das ganze Jahr Kirchensteuer zahlte weil ihr Arbeitgeber das nicht umgesetzt hat. Dadurch hat sich an der Erstattung in Elster gar nichts geändert.

            Wisst ihr wie man das korrekt berechnet, damit ich es selbst überschlagen kann? Meine Idee wäre: Die Gesamtsteuer von Frau und mir, davon 8% wäre die übliche Kirchensteuer. Davon wären aber nur 5/12 notwendig weil wir nur 5 Monate in der Kirche waren?
            Beispiel: Wenn die 8% nun 1200 Eur Kirchensteuer wären, wir aber beide im Mai austraten, müssten wir nur 500 Eur bezahlen? Falls wir aufgrund der untertschiedlihcenUmsetzung unsrer Arbeitgeber nun 800 Eur Kirchensteuer gezahlt hätten würden wir 300 Eur erstattung bekommen?

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              #7
              Deine Berechnung würde so stimmen. Wenn Ihr keine Kinder habt.

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                #8
                Wisst ihr wie man das korrekt berechnet, damit ich es selbst überschlagen kann?
                Bayern oder Baden-Württemberg ? Die 5/12 dürften schon stimmen, auch für deine Einmalzahlung gilt nichts anderes.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ja Bawü, wobei mir jetzt die 8% oder 9% egal sind, ging nur um ein Bauchgefühl nicht um Centgenauigkeit.

                  Danke für die Erläuterungen!

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                    #10
                    Ja Bawü
                    Ich habe nur gefragt, weil die Kirchensteuergesetze der Länder unterschiedliche Regelungen enthalten, wann der Austritt wirksam wird.

                    Das kann das Ende des Monats sein, in dem man ausgetreten ist oder erst das Ende des nächsten Monats. Auswendig weiß ich das nicht.

                    § 4 Kirchensteuergesetz BW: Tatsachen, die die Steuerpflicht begründen oder beenden, werden mit dem Beginn des auf ihr Eintreten
                    folgenden Monats wirksam.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Am Wichtigsten aber: Die Finanzämter können zuverlässig richtig rechnen, wenn die Angaben stimmen.

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