Hallo liebe Forengemeinde,
ich erstelle gerade meine Einkommenssteuererklärung (gemeinsame Erklärung mit Ehefrau) und bin dieses Jahr im Mai aus der Kirche ausgetreten. Mein Arbeitgeber hat dies sofort umgesetzt und ab Juni oder Juli sodann keine Kirchensteuer mehr abgezogen auf den Lohnabrechnungen.
Zunächst habe ich mit den importierten Daten des Arbeitgebers, der Werbekostenpauschale und den anderen Vorjahresdaten laut Elster noch eine errechnete Erstattung von rund 1000 Eur gehabt.
Dann habe ich auf Seite 1, Zeile 11: Religion: keine Angabe gewechselt und auf Seite 9 Zeile 37 die einzelnen Monate gepflegt (Januar bis Mai katholisch, danach "nicht kirchensteuerpflichtig").
Daraufhin erscheint bei der Berechnung die Warnung
"Bitte beachten Sie, dass bei der Angabe eines unterjährigen Religionswechsels die Steuerberechnung nicht vollständig durchgeführt werden kann, Ihnen aber dennoch ein Ergebnis zur Verfügung gestellt wird."
und die Erstattung reduziert sich auf 150 Eur.
Ich dachte, wenn der Arbeitgeber bis Mai steuern abführte und ab Juni nicht mehr, sollte sich doch bei der Steuer am Ende nicht großartig was verändern. Falls das ganze übers Jahr gemittelt würde, müsste ich sogar eher was rausbekommen, da ich Anfang des Jahres noch eine Bonuszahlung hatte. Falls das Monatsgenau ist, sollte sich doch gar nichts ändern?
Habe ich etwas falsch eingetragen oder hab ich es falsch verstanden?
Viele Grüße
Jens
ich erstelle gerade meine Einkommenssteuererklärung (gemeinsame Erklärung mit Ehefrau) und bin dieses Jahr im Mai aus der Kirche ausgetreten. Mein Arbeitgeber hat dies sofort umgesetzt und ab Juni oder Juli sodann keine Kirchensteuer mehr abgezogen auf den Lohnabrechnungen.
Zunächst habe ich mit den importierten Daten des Arbeitgebers, der Werbekostenpauschale und den anderen Vorjahresdaten laut Elster noch eine errechnete Erstattung von rund 1000 Eur gehabt.
Dann habe ich auf Seite 1, Zeile 11: Religion: keine Angabe gewechselt und auf Seite 9 Zeile 37 die einzelnen Monate gepflegt (Januar bis Mai katholisch, danach "nicht kirchensteuerpflichtig").
Daraufhin erscheint bei der Berechnung die Warnung
"Bitte beachten Sie, dass bei der Angabe eines unterjährigen Religionswechsels die Steuerberechnung nicht vollständig durchgeführt werden kann, Ihnen aber dennoch ein Ergebnis zur Verfügung gestellt wird."
und die Erstattung reduziert sich auf 150 Eur.
Ich dachte, wenn der Arbeitgeber bis Mai steuern abführte und ab Juni nicht mehr, sollte sich doch bei der Steuer am Ende nicht großartig was verändern. Falls das ganze übers Jahr gemittelt würde, müsste ich sogar eher was rausbekommen, da ich Anfang des Jahres noch eine Bonuszahlung hatte. Falls das Monatsgenau ist, sollte sich doch gar nichts ändern?
Habe ich etwas falsch eingetragen oder hab ich es falsch verstanden?
Viele Grüße
Jens
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