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Überstundenausgleichstag

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    Überstundenausgleichstag

    Hallo,


    Ich weiß nicht so recht, wo ich bei der Steuererklärung 2023 meine ÜS eintragen soll.
    Es geht hierbei um den ganzen Tag. In der Zeiterfassung wird dieser mit den Sollstunden deklariert.

    Rechne ich ÜS Tage raus bei Urlaub, Krankheit usw. (31)
    Packe ich sie zu ausgesuchte Tage? (32)

    Homeoffice wäre es ja nicht.


    Danke im Voraus.


    #2
    Hallo,

    Rechne ich ÜS Tage raus bei Urlaub, Krankheit usw. (31)
    Genau.

    Entscheidend ist aber die Angabe zu den aufgesuchten Tagen, damit rechnet Elster.
    Die Urlaubs- und Krankheitstage dienen nur der Plausibilitätsprüfung des Finanzamtes (wer 100 Tage krank ist wird kaum 200 Mal zur Arbeit gefahren sein - das würde dann zu Nachfragen führen oder einfach gestrichen werden).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Prima, konnte dazu online nichts finden und hatte Angst, wenn ich die nicht angebe (da es sich dieses Jahr sehr angehäuft hat mit Überstunden), dass es sich nachteilig füe mich rechnen könnte.

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        #4
        Meine unverbindliche Meinung dazu: bei Zeile 31 heisst doch abschliessend aufgezaehlt: Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetage. Von Ueberstundenausgleich ist da nicht die Rede. Und wenn du nach etlichen Monaten in diesem Jahr noch weisst, wann du im vergangenen Jahr die Arbeitsstaette nicht aufgesucht hast, dann musst du diese Tage auch bei der Zeile 32 abziehen. Also ehrlich gesagt, habe ich mir in meiner aktiven Zeit dieses nicht gemerkt bzw. notiert, nur um sie bei der Steuererklaerung zu beruecksichtigen. Hauptsache, die Daten sind plausibel. Wie gesagt, nur meine unverbindlich Meinung!
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Hallo,

          Von Ueberstundenausgleich ist da nicht die Rede.
          Auch wenn man es Überstundenausgleich nennt ist es doch immer noch Urlaub (nicht in dem Sinne das es wie Urlaub bezahlt wird, sondern nur in dem Sinne das man nicht gefahren ist - darum geht es hier ja). Man kann sogar sagen, dass die Überstunden durch Urlaub ausgeglichen/bezahlt werden.

          ... bei Zeile 31 heisst doch abschliessend aufgezaehlt
          Wo steht, dass das abschließend sein soll?
          Was ist z.B. mit Tagen an denen gestreikt/ausgesperrt wurde? Was ist mit Tagen an denen man freigestellt wurde?

          Hauptsache, die Daten sind plausibel.
          Zuerst einmal müssen die Daten korrekt sein, plausibel ist es dann meist automatisch.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Wo steht, dass das abschließend sein soll?
            Nirgends, aber nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist so eine Aufzaehlung abschliessend. Ich sehe dort kein "z.B." oder "u.s.w." und somit auch keinen Spielraum, um weitere Punkte hinein zu interpretieren.

            Was ist z.B. mit Tagen an denen gestreikt/ausgesperrt wurde? Was ist mit Tagen an denen man freigestellt wurde?
            Wer streikt, bekommt fuer diese Zeit kein Geld vom Arbeitgeber. Denn waehrend eines Streiks ruhen die arbeitsvertraglichen Pflichten. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitet, daher auch keinen Lohn erhaelt und fuer diese Zeit dementsprechend auch keine Werbungskosten (z.B. Entfernungspauschale) geltend machen kann.

            Aber das sind nun Anmerkungen, die mit dem urspruenglich Beitrag eigentlich nichts zu tun haben.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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