Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorweggenommene Werbungskosten / Freiberufliche Schauspielerin

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vorweggenommene Werbungskosten / Freiberufliche Schauspielerin

    Hallo,

    ich fülle gerade auf Mein Elster meine Steuererklärung für das Jahr 2023 aus. Ich studiere und mache bald meinen Bachelor, möchte jedoch Schauspielerin werden. In dem Jahr habe ich ein wenig als Synchronsprecherin verdient (im Tonstudio dann Gutschriften bekommen), dafür aber einiges für Fortbildungen im Schauspiel ausgegeben. Wo kann ich sowohl diese Einnahmen (die weit unter dem Höchstsatz liegen) als freiberufliche (nicht selbstständige!) Sprecherin angeben als auch vorweggenommene Werbungskosten für meine zukünftige Karriere als Schauspielerin?

    Viele Grüße und danke im Voraus für Hilfe

    #2
    Ich geh davon aus dass auch die Schauspielertätigkeit auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, nicht als Arbeitnehmer. Für Freiberufler gibt es allerdings keine Werbungskosten, allenfalls Betriebsausgaben.

    Kommentar


      #3
      Für Freiberufler gibt es allerdings keine Werbungskosten, allenfalls Betriebsausgaben.
      Betriebsausgaben müsste man über eine EÜR geltend machen, Honorareinnahmen ebenfalls.

      Die Aufnahme einer Tätigkeit als Synchronsprecherin müsste dem Finanzamt angezeigt werden, wenn man da nicht als Angestellte arbeitet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ich geh davon aus dass auch die Schauspielertätigkeit auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, nicht als Arbeitnehmer. Für Freiberufler gibt es allerdings keine Werbungskosten, allenfalls Betriebsausgaben.
        Tatsächlich war ich dieses Jahr dann bei Schauspieljobs immer in einem kurzfristigen Angestelltenverhältnis. Ändert sich das dann?
        Danke für die Antwort!
        Grüße

        Kommentar


          #5
          Zitat von sltf2002 Beitrag anzeigen
          Ändert sich das dann?
          Das weißt Du besser als ich. Ob Du Betriebsausgaben oder Werbungskosten in der Ausbildung hast, richtet sich jedenfalls danach, welche Tätigkeit Du dann anstrebst, ob selbständig oder nichtselbständig.

          Kommentar

          Lädt...
          X