Ab 2023 gibt es in der Anlage V bei den Werbungskosten erstmalig die Eingaberubrik 14 für "nicht umgelegte Kosten". Diese wurden bis 2022 nicht explizit abgefragt, es gab keine Rubrik hierfür. Abgefragt wurden lediglich "umlagefähige Beträge", die in der Überschrift einzeln genannt sind. Es gibt dazu auch keine weiteren Hinweise. Eigentlich sollte so etwas nicht sein, da Elster vorgibt, den Anwender bis in alle steuerlichen Details durchs Programm zu führen. Kurzum: ich habe (da nicht abgefragt wurde), die "nicht umlagefähigen Ausgaben" nicht eingetragen. Das betrifft damit dann auch die vorangegangenen Jahre.
Bin ich der Einzige, dem das so passiert ist? Kann jemand seine Erfahrungen damit mitteilen? Lohnt sich ein rückwirkender Widerspruch? Hat jemand nachträglich Geld erstritten?
Bin ich der Einzige, dem das so passiert ist? Kann jemand seine Erfahrungen damit mitteilen? Lohnt sich ein rückwirkender Widerspruch? Hat jemand nachträglich Geld erstritten?
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