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Grund für Kapitalerträge zwingend erforderlich. Feld zum Eintragen nicht vorhanden.

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    Grund für Kapitalerträge zwingend erforderlich. Feld zum Eintragen nicht vorhanden.

    Hallo,

    ich habe zum ersten mal einen riesigen Kapitalertrag erzielt.
    In der Steuerbescheinigung von Scalable Capital steht:
    414,18 € (Kapitalertrag, Zeile 7 Anlage KAP)
    41,41 € (Kapitalertragssteuer, Zeile 37 Anlage KAP)

    Nun gibt Elster diese Meldung aus:

    Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
    Es gibt kein Feld, wo man einen Grund eintragen kann. Und was sollte man da reinschreiben? Geldanlage ETF? Aktien...
    Günstigerprüfung entfällt, da verwitwet.

    Kann mir jemand erklären, wie ich diesen Fehler weg bekomme?

    Grüße & Danke, Detlef

    #2
    Es gibt kein Feld, wo man einen Grund eintragen kann.
    Natürlich gibt es dafür Felder. Du musst auf der Seite Anträge das Häkchen in Zeile 4 oder 5 machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von 3dsmax Beitrag anzeigen
      ich habe zum ersten mal einen riesigen Kapitalertrag erzielt.
      Das ist bekanntlich per se kein Grund, die Anlage Kap auszuführen.

      Kommentar


        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen

        Das ist bekanntlich per se kein Grund, die Anlage Kap auszuführen.
        Stimmt, die Kapitalertragssteuern wurden bereits durch die Banken abgeführt.
        Habe die Anlage wieder entfernt.


        Danke, Detlef

        Kommentar


          #5
          Habe die Anlage wieder entfernt.
          Wurde denn der Sparer-Pauschbetrag von 1.000,00 € vollständig ausgeschöpft ? Wenn nicht, wäre die Erklärung der Kapitalerträge

          ja durchaus sinnvoll.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich habe 130 € Zinsen bei der Sparkasse Südtirol (Weltsparen ) erzielt. Leider wußte ich nicht, dass die Sparkasse eine Münchner Filiale hat und habe keinen Freistellungsantrag gestellt. In Italien wäre das Steuerfrei. Mir wurden also 32,62 Ertragssteuer und 1,79 Soli abgezogen. Steuerbescheinigung habe ich bekommen. Nun gebe ich in die Anlage Kap die 130 € Zeile 7 und 37 und 38 die beiden anderen Zahlen ein. ich bekommen ewig Fehlermeldungen und muss auch eine Kap für meine Frau eingeben. Ständig werde ich auf die Felder 4 und 5 "Anträge" hingewiesen.
            Nach fast 2 Stunden habe ich begriffen , dass ich bei meiner Frau die Felder 7 , 37 und 38 mit "0" ausfüllen muss. Oh Himmel!

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              #7
              Nach fast 2 Stunden habe ich begriffen , dass ich bei meiner Frau die Felder 7 , 37 und 38 mit "0" ausfüllen muss. Oh Himmel
              Wenn der Antrag in Zeile 4 gestellt wird, müssen bei einer Zusammenveranlagung auch die Kapitalerträge des Ehegatten erklärt werden,

              ggf. mit 0. Bei einem Antrag in Zeile 5 hätte es ausgereicht, bei dir in den Zeilen 16 und 17 jeweils 0 einzutragen bzw. in Zeile 17 die Summe der

              bei anderen Banken freigestellten Zinsen,
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wurde denn der Sparer-Pauschbetrag von 1.000,00 € vollständig ausgeschöpft ? Wenn nicht, wäre die Erklärung der Kapitalerträge

                ja durchaus sinnvoll.
                Ja, wurde vollständig ausgeschöpft.

                Kommentar


                  #9
                  Muss ich die Anlage Kap Ausland ausfüllen, es wurden keine Kapitalertragssteuern einbehalten (Weltsparen Schweden) Steuerbescheinigung liegt vor. Ich will ja nichts zurückhaben und der Sparerpauschbetrag ist ausreichend

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                    #10
                    Zitat von JamesK Beitrag anzeigen
                    Muss ich die Anlage Kap Ausland ausfüllen, es wurden keine Kapitalertragssteuern einbehalten (Weltsparen Schweden) Steuerbescheinigung liegt vor. Ich will ja nichts zurückhaben und der Sparerpauschbetrag ist ausreichend
                    Es gibt eine Anlage AUS, eine Anlage KAP (mit weiteren), aber sicher keine Anlage Kap Ausland.

                    Zinsen bei einer ausländischen Bank ohne Niederlassung in Deutschland kommen natürlich in Zeile 19 der Anlage KAP. Zurück gibt es eh nichts, was auch? Die Zinsen unterlagen nicht der inländischen Besteuerung, noch wird in Schweden Quellensteuer auf Zinsen einbehalten.

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                      #11
                      Hallo Multi, tut mir leid aber die Bank in Schweden erhebt keine Quellensteuer, ich bekomme die Zinsen voll ausgezahlt. Die Anlage erfolgte über Weltsparen Es sind jedoch unter 100 €
                      Da mein Sparerpauschbetrag bei weitem nicht ausgeschöpft ist, habe ich die Frage ob ich dann die Anlagen KAP oder AUS überhaupt ausfüllen muss?
                      Danke

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                        #12
                        Zitat von JamesK Beitrag anzeigen
                        tut mir leid aber die Bank in Schweden erhebt keine Quellensteuer, ich bekomme die Zinsen voll ausgezahlt.
                        Das muss dir nicht leid tun, aber ich habe nie etwas gegenteiliges behauptet.

                        Zitat von JamesK Beitrag anzeigen

                        Da mein Sparerpauschbetrag bei weitem nicht ausgeschöpft ist, habe ich die Frage ob ich dann die Anlagen KAP oder AUS überhaupt ausfüllen muss?
                        Meines Erachtens ja, aber das muss dich nicht belasten. Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass eine Anlage Kap Ausland nicht existiert.

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