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Sind Kapitalerträge abweichend von Freistellungsaufträgen erklär- und absetzbar?

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    Sind Kapitalerträge abweichend von Freistellungsaufträgen erklär- und absetzbar?

    Hallo,
    habe meinen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1000,- auf 2 Banken mit Freistellungsauftrag über je 500,- aufgeteilt. Nun hat sich für 2023 gezeigt, dass im Falle der einen Bank Kapitalerträge von knapp über 500,- und im Falle der anderen Bank keinerlei Kapitalerträge angefallen sind. D. h. dieser Freistellungsauftrag der zweiten Bank wurde sozusagen nicht "verbraucht". Allerdings habe ich Kapitalerträge von weit über 500,- über die Vergabe eines Privatkredits erwirtschaftet. Daher lautet meine Frage, ob ich bei meiner EkStErkl. über Elster.de die "unverbrauchten" 500,- auf diese Kapitalerträge anwenden lassen kann?
    Vielen Dank für Eure Antworten!

    #2
    Allerdings habe ich Kapitalerträge von weit über 500,- über die Vergabe eines Privatkredits erwirtschaftet. Daher lautet meine Frage, ob ich bei meiner EkStErkl. über Elster.de die "unverbrauchten" 500,- auf diese Kapitalerträge anwenden lassen kann?
    Die Frage betrifft vorrangig Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Es spielt eine Rolle, wofür der Darlehensnehmer den Kredit einsetzt, zumindest wenn man mit ihm verwandt ist.

    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...rivatdarlehen/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,
      herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort und den Link!
      Ja,es ist so, dass die Frage sowohl Steuerrecht als auch das richtige Eintragen in Elster betrifft. Denn letzteres hängt ja davon ab, dass ich das Steuerrechtliche zunächst einmal verstanden haben muss. Bei meinen Privatkredit-Erträgen kommt die Abgeltungsteuer zum Tragen, da es sich um eine "nicht nahestehende" Person handelt.
      Nach meinem jetzigem Informationsstand und Verständnis würde ich die Eintragungen wie folgt vornehmen:
      Von Bank A habe ich einen Steuerbescheid über 596,- Erträge und diese in Zeile 7 stehen. Ebenso für Bank A habe ich dann in Zeile 16 die 500,- angegeben, da diese dem Freistellungsauftrag entsprechen, der vom Elster-System automatisch eingepflegt worden ist. Der Steuerbescheid von Bank B weist 0,- Ertrag aus, die in Zeile 17 stehen. Privatkredit-Erträge sind in Zeile 18.
      Würde so das FA die "unverbrauchten" 500,- Sparer-Pauschbetrag von alleine erkennen und mit meinen Privatkredit-Erträgen verrechnen?

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        #4
        Würde so das FA die "unverbrauchten" 500,- Sparer-Pauschbetrag von alleine erkennen und mit meinen Privatkredit-Erträgen verrechnen?
        Das sollte bereits aus der Steuervorausberechnung ersichtlich sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das sollte bereits aus der Steuervorausberechnung ersichtlich sein.
          Das habe ich leider nicht verstanden. Wie könnte ich das erkennen?

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            #6
            Das habe ich leider nicht verstanden. Wie könnte ich das erkennen?
            In der detaillierten Steuervorausberechnung gibt es eine Passage mit der Überschrift: Ermittlung der Einkünfte, die nach § 32d besteuert werden

            Dort lässt sich das ablesen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank, habe es gefunden! Tatsächlich werden darin die vollen 1000,- abgezogen.
              Zuletzt geändert von Horst-Kevin; 25.08.2024, 12:15.

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