Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mitgliedsbeitrag VDK als Werbekosten angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Mitgliedsbeitrag VDK als Werbekosten angeben?

    Hallo,
    ich habe zwei unterschiedliche Infos gelesen zum Eintragen des Mitgliedsbeitrages für den Sozialverband VDK. Er ist als gemeinnützlicher Verein ja absetzbar, aber wo frage ich mich?
    Sind das Werbungskosten?
    Würde mich über kurze Antwort freuen.
    Vielen Dank und Grüße
    Charly

    #2
    Meiner Meinung nach sollten das Sonderausgaben sein.

    Kommentar


      #3
      Sind das Werbungskosten?
      Eher selten, vielleicht mal im Zusammenhang mit einer Unterstützung bei Erlangung einer Erwerbsminderungsrente etc.

      Im Normalfall macht man den Beitrag in der Anlage Sonderausgaben unter Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend.

      https://nrw.vdk.de/assets/lv-nordrhe...edsbeitrag.pdf

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X