Anlage V auf 5 jahre verteilen....

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  • Hausi39
    Neuer Benutzer
    • 25.08.2024
    • 5

    #1

    Anlage V auf 5 jahre verteilen....

    Hallo zusammen,

    Ich würde gerne eine Vordach Erneuerung von rund 4900 euro eintragen und auf 2 jahre verteilen,wenn ich die daten eingebe,muss ich doch im Feld unter Gesamt Aufwand 2023,die davon abzuziehende Summe eintragen z.B 2450€ und im nächsten jahr halte die andere hälfte im zu berücksichten anteil aus 2023 für 2024 eintragen dann.Dass Programm verweigert es mir und makiert es Rot?Weiss wer warum oder muss ich die gleich Summer unter direkter Zuordnung eingeben?

    Mfg
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    Hallo, es geht um die Erhaltungsaufwendungen für ein vermietetes Haus, bei dem im Jahr 2021 mit 5669,00 und im Jahr 2023 mit 8901,00 jeweils der Keller abgedichtet wurde. Und nun weiß ich nicht weiter, was in den Folgezeilen eingetragen wird. Zeile 56 Gesamtaufwand 2023 ist automatisch gefüllt, aber was kommt in davon 2023

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45997

      #3
      Ist das Objekt vollständig vermietet oder wird es teilweise eigengenutzt ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • Hausi39
        Neuer Benutzer
        • 25.08.2024
        • 5

        #4
        Dass Miethaus ist Vollständig vermietet wo der Erneuerungsaufwand statt fand

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Die Antwort auf deine Frage findest du in dem vom Rüsseltier verlinkten Beitrag bzw in der weiteren Diskussion,

          auf die dieser Beitrag verweist. Lesen musst du selbst !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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