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Einkommensteuererklärung 2023 - Anlage V - Ausgleichsfähiger Verlust aus dem Vorjahr

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    Einkommensteuererklärung 2023 - Anlage V - Ausgleichsfähiger Verlust aus dem Vorjahr

    Hallo,
    mein Mann hat aus dem Vorjahr einen ausgleichsfähigen Verlust nach § 2a EStG (Vermietungseinkünfte Schweiz).
    Wo kann ich diesen Wert in der aktuellen Erklärung eintragen, damit er bei der Steuerberechnung 2023 berücksichtigt wird?
    Anlage AUS ist ausgefüllt. Gibt es in der Anlage V noch ein Feld?
    Vielen Dank für die Unterstützung!

    #2
    Gibt es in der Anlage V noch ein Feld?
    Nein, wenn der vortragsfähige Verlust per Bescheid festgestellt wurde, kann er in die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung eingetragen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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