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6 Mon. Steu-Kla.1 und 2 Mon. Steu-Kla. 6 beim gl. Arbeitg. aber ganz Arbeitslo. bei 6

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    6 Mon. Steu-Kla.1 und 2 Mon. Steu-Kla. 6 beim gl. Arbeitg. aber ganz Arbeitslo. bei 6

    Hallo,

    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Ich war lange bei meinem ehemaligen Arbeitgeber als Steuerklasse 1 angemeldet. Dann habe ich eine Nebentätigkeit aufgenommen und wurde noch für etwa 2 Monate unter Steuerklasse 6 geführt. Vorher hatte ich etwa 6 Monate unter Steuerklasse 1 gearbeitet. Wenn ich die Bescheinigungen abrufe und übernehmen lasse, wird aber der gesamte Arbeitslohn aus beiden Merkmalen bei Steuerklasse 6 eingetragen, obwohl wie gesagt ein Großteil Steuerklasse 1 war. Auf der Bescheinigung ist auch extra korrekt der Zeitraum (aber nicht der Arbeitslohn) für die Steuermerkmale gesplittet. Soll das so? Muss ich das manuell ausrechnen und trennen? Was für einen Grund sollte es haben dass dann alles bei Steuerklasse 6 eingetragen wird? Aber die Steuer ist dann schon abgegangen, oder muss ich das wenn es so übermittelt wird danach nochmal über Steuerklasse 6 besteuern lassen?

    LG

    #2
    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Übernimm die Bescheinigungen einfach so wie sie sind. Für die Höhe der Einkommensteuer spielt die Lohnsteuerklasse keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke! Aber falls der Arbeitgeber, das falsch angegeben hat und es durch die Bescheinigung dadurch falsch übermittelt wird, könnten mir dadurch doch Nachteile entstehen, oder?

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        #4
        ... könnten mir dadurch doch Nachteile entstehen, oder?
        Wenn Bruttolohn, einbehaltene Steuern und Sozialabgaben stimmen, ist eine falsch übermittelte Lohnsteuerklasse absolut bedeutungslos.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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