Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge im Jahr nach Kirchenaustritt - Anlage KAP

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kirchensteuer auf Kapitalerträge im Jahr nach Kirchenaustritt - Anlage KAP

    Hallo zusammen,

    kurz zum Sachverhalt:
    Ich bin in November 2022 aus der Kirche ausgetreten, habe in 2023 aber auf die Kapitalerträge noch Kirchensteuer gezahlt (da die Prüfung bei den Banken erst im September erfolgt) und möchte diese Kirchensteuer nun in der Steuererklärung berücksichtigen. Dazu habe ich alle Kapitalerträge in der Anlage KAP inkl. der Kirchensteuer erfasst. Nun verlangt Elster aber, dass ich unter Anträge Zeile 4 "Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge" und bei Bedarf Zeile 5 "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" ankreuzen soll. Ist dies in meinem Fall richtig bzw. erforderlich? Natürlich handelt es sich hier um einen Spezialfall, welchen das Tool so nicht kennt. Aber muss ich unter Anträge Zeile 4 ankreuzen oder wie gehe ich hier vor?
    Bei der Überprüfung wird die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge auf alle Fälle nicht automatisch berücksichtigt. Hier zeigt das Tool nur die im letzten Jahr für 2022 zurückerstatte Kirchensteuer an, welche ich in "Anlage Sonderausgaben" angegeben habe.

    Vielen Dank vorab.

    #2
    Der Antrag in Zeile 5 sollte ausreichen du willst ja die Überprüfung des Steuereinbehalts bei der Kirchensteuer.

    Die Günstigerprüfung (Zeile 4) ist nur bei Einkünften unter dem Durchschnitt erfolgversprechend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X