Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V: Instandsetzung Garten und Pflasterung Einfahrt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V: Instandsetzung Garten und Pflasterung Einfahrt

    Hallo zusammen,

    ich benötige Hilfe bei der Anlage V.

    Wir haben den Garten unseres vermieteten EFH komplett umgegraben, da er komplett mit Bambus durchwurzelt war und anschließend wieder hergestellt.
    Die Gerätschaften haben wir geliehen (Rechnungen liegen vor).

    Bei der Gelegenheit haben wir dann auch die geschotterte Einfahrt endlich gepflastert.

    Kosten für beides zusammen haben sich auf 4200 Euro (u.a. Bagger, Gartenfräse, Pflastersteine, Entsorgung Erdaushub, Grassamen etc.) belaufen.

    Wo und wie gebe ich das am besten in der Anlage V an?
    Ich habe gelesen, dass der Garten und Außenanlage als eigenständiges Wirtschaftsgut zählen. Muss das dann wo anders rein (z.B. unter Sonstiges)?

    Vorab besten Dank!
    sabinka78
    Zuletzt geändert von sabinka78; 26.08.2024, 00:17.

    #2
    Ich würde es als Erhaltungsaufwand behandeln. Der Garten war ja vorher schon da und irgendwie angelegt (mit Bambus), ebenso die Einfahrt (mit Schotter).

    Kommentar


      #3
      Danke! :-)

      Kommentar

      Lädt...
      X