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Anlage V: BAFA Förderung für Heizungsaustausch angeben

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    Anlage V: BAFA Förderung für Heizungsaustausch angeben

    Hallo zusammen,

    wir haben in unserem vermieteten EFH, die Heizung ausgetauscht (von Öl zu Pellets) und dafür eine BAFA Förderung erhalten.

    Den Heizungstausch habe ich als Erhaltungsaufwendung auf 5 Jahre angegeben und die Förderung bereits abgezogen.

    Muss ich die Förderung noch an einer anderen Stelle angeben? Wenn ja, wo?

    Besten Dank im voraus.
    sabinka78

    #2
    Muss ich die Förderung noch an einer anderen Stelle angeben?
    Bei Zufluss im gleichen Jahr: Nein. Bitte selbst nachlesen: https://esth.bundesfinanzministerium...21/r-21-5.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank!

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