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Wo Umsatzsteuererklärung in EÜR eintragen?

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    Wo Umsatzsteuererklärung in EÜR eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Kleinunternehmen und muss die EÜR sowie die Umsatzsteuer-Jahreserklärung machen. Jetzt bin ich etwas verwirrt und hoffe auf eure Hilfe.

    Angenommen, ich habe 500 € Einnahmen, davon 100 € Umsatzsteuer. Diesen trage ich ja in die EÜR in Feld 14 " Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (ohne solche zum ermäßigten Steuersatz von 0 %)" ein.

    In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung gebe ich an, dass ich Umsätze zu 400€ gemacht habe, dabei werden die 100 € Umsatzsteuer ausgerechnet, die ich ans Finanzamt abführen muss. (Umsätze zum allgemeinen Steuersatz) Feld 22

    Wenn ich nun aber die EÜR mache, werden die 500 € als Gewinn ausgewiesen, ohne die Umsatzsteuer abzuziehen. Bedeutet das, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer doppelt berechnet? Oder verstehe ich da etwas falsch? Muss ich die Umsatzsteuer irgendwo eintragen?

    In das Feld 56 der EÜR An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer passt es ja nicht, da ich diese ja noch nicht abgeführt habe.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    Genau, in der EÜR gilt das Jahr der Zahlung, wenn du jetzt 23 abgibst, ist das eine Betriebsausgabe 24.

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      #3
      Hallo,

      du schreibst hier "ich habe ein Kleinunternhmen", ist damit das Kleinunternehmen i.S.d. § 19 UStG gemeint? Wenn ja, darfst du gar keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen und hast auch keine für die EÜR.

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        #4
        Hallo liose,
        in der EÜR gibt es Felder für den Netto-Umsatz und die vereinnahmte Umsatzsteuer (in deinem Beispiel 400 € und 76 €),
        an anderer Stelle kannst du die gezahlte Vorsteuer eintragen
        und an dritter Stelle kommt die ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer (lt. Umsatzsteuervoranmeldungen (wenn schon gezahlt)) ein.
        Solange du eine EÜR abgibst und nicht bilanzierst, sind die Umsatzsteuerbewegungen tatsächlich gewinnrelevant. (Auf lange Sicht ist das ein Plus-Minus-Null"Spiel".)

        Die Frage von Gerald möchte ich aber bekräftigen. Meintest du mit Kleinunternehmen einen Kleinunternehmer? Dann hast du einen Fehler in der Rechnungsstellung! Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen (und bekommen im Gegenzug die Vorsteuer nicht erstattet).

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