Hallo zusammen,
ich habe ein Kleinunternehmen und muss die EÜR sowie die Umsatzsteuer-Jahreserklärung machen. Jetzt bin ich etwas verwirrt und hoffe auf eure Hilfe.
Angenommen, ich habe 500 € Einnahmen, davon 100 € Umsatzsteuer. Diesen trage ich ja in die EÜR in Feld 14 " Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (ohne solche zum ermäßigten Steuersatz von 0 %)" ein.
In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung gebe ich an, dass ich Umsätze zu 400€ gemacht habe, dabei werden die 100 € Umsatzsteuer ausgerechnet, die ich ans Finanzamt abführen muss. (Umsätze zum allgemeinen Steuersatz) Feld 22
Wenn ich nun aber die EÜR mache, werden die 500 € als Gewinn ausgewiesen, ohne die Umsatzsteuer abzuziehen. Bedeutet das, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer doppelt berechnet? Oder verstehe ich da etwas falsch? Muss ich die Umsatzsteuer irgendwo eintragen?
In das Feld 56 der EÜR An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer passt es ja nicht, da ich diese ja noch nicht abgeführt habe.
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich habe ein Kleinunternehmen und muss die EÜR sowie die Umsatzsteuer-Jahreserklärung machen. Jetzt bin ich etwas verwirrt und hoffe auf eure Hilfe.
Angenommen, ich habe 500 € Einnahmen, davon 100 € Umsatzsteuer. Diesen trage ich ja in die EÜR in Feld 14 " Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (ohne solche zum ermäßigten Steuersatz von 0 %)" ein.
In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung gebe ich an, dass ich Umsätze zu 400€ gemacht habe, dabei werden die 100 € Umsatzsteuer ausgerechnet, die ich ans Finanzamt abführen muss. (Umsätze zum allgemeinen Steuersatz) Feld 22
Wenn ich nun aber die EÜR mache, werden die 500 € als Gewinn ausgewiesen, ohne die Umsatzsteuer abzuziehen. Bedeutet das, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer doppelt berechnet? Oder verstehe ich da etwas falsch? Muss ich die Umsatzsteuer irgendwo eintragen?
In das Feld 56 der EÜR An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer passt es ja nicht, da ich diese ja noch nicht abgeführt habe.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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