Hallo zusammen,
ich scheitere gerade an der eigentlich simplen Aufgabe, die Anlage Kind auszufüllen und würde mich über Hilfe freuen.
Meine Tochter ist volljährig und hat im letzten Jahr im September ihre 1. Ausbildung angefangen. Vorher hat sie ein paar Monate angestellt gejobbt. Nichts außergewöhnliches also.
Auf Seite 4 Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes der Anlage Kind geht es mit Zeile 22 los: Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, NEIN.
Dann ist die Bedingung für Zeile 23 die Beantwortung der Zeile 22 mit JA.
Und genauso in den Zeilen 24 und 25 die Beantwortung der Zeile 23 mit JA.
ERGEBNIS:
Wenn ich in Zeile 22 mit NEIN antworte, , wo soll ich die Erwerbstätigkeit des Kindes dann eintragen ??
Ist ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium keine Angabe der Erwerbstätigkeit nötig?
Wer kann mich aufklären?
Besten Dank
ich scheitere gerade an der eigentlich simplen Aufgabe, die Anlage Kind auszufüllen und würde mich über Hilfe freuen.
Meine Tochter ist volljährig und hat im letzten Jahr im September ihre 1. Ausbildung angefangen. Vorher hat sie ein paar Monate angestellt gejobbt. Nichts außergewöhnliches also.
Auf Seite 4 Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes der Anlage Kind geht es mit Zeile 22 los: Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, NEIN.
Dann ist die Bedingung für Zeile 23 die Beantwortung der Zeile 22 mit JA.
Und genauso in den Zeilen 24 und 25 die Beantwortung der Zeile 23 mit JA.
ERGEBNIS:
Wenn ich in Zeile 22 mit NEIN antworte, , wo soll ich die Erwerbstätigkeit des Kindes dann eintragen ??
Ist ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium keine Angabe der Erwerbstätigkeit nötig?
Wer kann mich aufklären?
Besten Dank
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