Ausgangspunkt: Immobilie 2021 erworben, 2023 veräußert. Ausschließlich privat genutzt.
In den Erläuterungen zur Anlage SO heißt es dazu auch:
Nicht versteuern müssen Sie die Veräußerung von Gebäuden , wenn diese im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken
genutzt wurden.
Bei Haufe & Co. steht nun "Wurde das gesamte Grundstück bis zum Verkauf bzw. im Veräußerungsjahr und in den letzten beiden Jahren davor nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt (Zeile 32), liegt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor. Weitere Angaben sind dann nicht mehr erforderlich."
Um diesen letzten Satz geht es mir.
Wenn ich nun in der Anlage SO die Zeilen 30-32 entsprechend ausfülle, dann kommt eine Fehlermeldung (sinngem. ich müsse noch den Gewinn erfassen).
Das Formular zwingt mich also, auch die Zeilen 34-39 auszufüllen.
Da hier tatsächlich ein kleiner Gewinn erzielt wurde, wird das bei der "unverbindlichen" Steuerberechnung in Elster dann auch entsprechend berücksichtigt.
Trotz ausschließlicher Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.
Meine Frage ist nun: kann/muss ich mich nun darauf verlassen, dass das beim Steuerbescheid am Ende trotzdem korrekt läuft und muss ich ich irgendwas anders ausfüllen?
In den Erläuterungen zur Anlage SO heißt es dazu auch:
Nicht versteuern müssen Sie die Veräußerung von Gebäuden , wenn diese im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken
genutzt wurden.
Bei Haufe & Co. steht nun "Wurde das gesamte Grundstück bis zum Verkauf bzw. im Veräußerungsjahr und in den letzten beiden Jahren davor nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt (Zeile 32), liegt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor. Weitere Angaben sind dann nicht mehr erforderlich."
Um diesen letzten Satz geht es mir.
Wenn ich nun in der Anlage SO die Zeilen 30-32 entsprechend ausfülle, dann kommt eine Fehlermeldung (sinngem. ich müsse noch den Gewinn erfassen).
Das Formular zwingt mich also, auch die Zeilen 34-39 auszufüllen.
Da hier tatsächlich ein kleiner Gewinn erzielt wurde, wird das bei der "unverbindlichen" Steuerberechnung in Elster dann auch entsprechend berücksichtigt.
Trotz ausschließlicher Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.
Meine Frage ist nun: kann/muss ich mich nun darauf verlassen, dass das beim Steuerbescheid am Ende trotzdem korrekt läuft und muss ich ich irgendwas anders ausfüllen?
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