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Wie Anlage SO bei Veräußerung privat genutzter Immobilie korrekt ausfüllen?

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    Wie Anlage SO bei Veräußerung privat genutzter Immobilie korrekt ausfüllen?

    Ausgangspunkt: Immobilie 2021 erworben, 2023 veräußert. Ausschließlich privat genutzt.

    In den Erläuterungen zur Anlage SO heißt es dazu auch:
    Nicht versteuern müssen Sie die Veräußerung von Gebäuden , wenn diese im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken
    genutzt wurden.

    Bei Haufe & Co. steht nun "Wurde das gesamte Grundstück bis zum Verkauf bzw. im Veräußerungsjahr und in den letzten beiden Jahren davor nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt (Zeile 32), liegt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor. Weitere Angaben sind dann nicht mehr erforderlich."
    Um diesen letzten Satz geht es mir.

    Wenn ich nun in der Anlage SO die Zeilen 30-32 entsprechend ausfülle, dann kommt eine Fehlermeldung (sinngem. ich müsse noch den Gewinn erfassen).
    Das Formular zwingt mich also, auch die Zeilen 34-39 auszufüllen.
    Da hier tatsächlich ein kleiner Gewinn erzielt wurde, wird das bei der "unverbindlichen" Steuerberechnung in Elster dann auch entsprechend berücksichtigt.
    Trotz ausschließlicher Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.

    Meine Frage ist nun: kann/muss ich mich nun darauf verlassen, dass das beim Steuerbescheid am Ende trotzdem korrekt läuft und muss ich ich irgendwas anders ausfüllen?

    #2
    Zitat von panoramadatum Beitrag anzeigen
    kann/muss ich mich nun darauf verlassen, dass das beim Steuerbescheid am Ende trotzdem korrekt läuft und muss ich ich irgendwas anders ausfüllen?
    Ja, das kannst Du normalerweise. Der Bearbeiter im Finanzamt sieht ja Deine Angaben in Zeile 32. Wenn Du möchtest, dann kannst Du das auch noch kurz auf Seite 8 des Hauptvordrucks erläutern.

    Hier im Forum wurden neulich verschiedene Ansichten vertreten, einerseits, dass man die Anlage SO hier ganz weglassen kann, andererseits, dass die Daten abgefragt und deshalb auch entsprechende Angaben gemacht werden müssen. So oder so wäre die Veräußerung in Deinem Fall steuerfrei.

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      #3
      Erstmal Danke für die schnelle Rückmeldung.
      Das mit der Erläuterung habe ich mir ebenfalls bereits gedacht.

      Die Anlage ganz weglassen war auch so eine Idee, aber....
      Das FA hat damals beim Kauf von sich aus nach der Gewinnerzielungsabsicht gefragt, welche von mir verneint wurde.
      Wenn ich die Anlage SO einfach weglasse, bin ich ziemlich sicher, dass wieder eine Nachfrage kommen wird ;-)
      Denn der Verkauf ist ja ebenfalls dort bekannt.

      Mich irritierte nur der Forecast von Elster. Denn da wurde das nun voll berücksichtigt. Naja, vermutlich nur eine Vereinfachte Sicht.

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        #4
        Wenn kein privates Veräußerungsgeschäft vorlag (hier weil 100% selbstgenutzt), dann ist die Anlage SO nicht auszufüllen. Wenn du die Anlage SO ausfüllst und dort einen Gewinn erklärst, dann geht ELSTER und auch die Software beim FA davon aus, dass dieser steuerpflichtig ist.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Hallo panoramadatum!

          Ohne mir jetzt die Anlage SO angesehen zu haben:

          Das Finanzamt hat - fast - alle Angaben:
          - Den Kaufpreis und die Kaufpreis-Nebenkosten,
          - den Veräußerungspreis und die Veräußerungs-Nebenkosten,
          - und durch Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamtes kann der Veranlagungsbeamte prüfen, wer da gewohnt hat.

          Also warum sich mit "unklaren" Formularen herumschlagen?

          Wenn Sie diesen Vorgang unbedingt dem Finanzamt melden wollen, dann machen Sie doch eine "Sonstige Nachricht" mit kleiner Gewinnberechnung, und gut ist!

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            #6
            Hallo,

            - und durch Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamtes kann der Veranlagungsbeamte prüfen, wer da gewohnt hat.
            Diese Daten wird das Finanzamt aber kaum nutzen.
            Das man nur steuerpflichtige Spekulationsgewinne erklärt sollte eigentlich jedem klar. Wenn man trotzdem einen Gewinn erklärt, dann wird er folglich versteuert, fertig.

            Wenn ich die Anlage SO einfach weglasse, bin ich ziemlich sicher, dass wieder eine Nachfrage kommen wird ;-)
            Erstmal ist das gerade nicht logisch, denn du hast ja auf die Nachfrage ausdrücklich geantwortet, dass die Immobilie nicht vermietet wird.
            Aber selbst wenn, dann sagst du halt wie es war.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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