Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR 2023 - Eintrag Fahrtkosten ÖPNV und Zuschüsse zu Fahrtkosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR 2023 - Eintrag Fahrtkosten ÖPNV und Zuschüsse zu Fahrtkosten

    Hallo,

    ich fahre ausschließlich mit ÖPNV zu meiner Arbeitsstätte und möchte

    1.) mich vergewissern, in welche Zeile(n) genau in der EÜR 2023 ich meine Fahrkartenkosten eintragen muss. Die tatsächlichen Gesamtkosten dafür sind höher als die Entfernungspauschale. Ist es korrekt dann den vollen Betrag aller Monatsfahrkarten in Zeile 67 einzutragen und ansonsten alles andere freizulassen? So jedenfalls interpretiere ich die Anweisung ganz unten in der Hilfe zu Zeile 70.

    2.) Ich erhalte von der Institution, bei der ich aktuell Kurse gebe, Zuschüsse zu den Fahrtkosten, die auch in den Kontoauszügen als solche im Verwendungszweck von den Honoraren getrennt aufgeführt werden. Ist es also korrekt, wenn ich diese Summe aller Zuschüsse einfach von der Summe meiner Fahrkartenkosten abziehe und dann den Restbetrag in Zeile 67 eintrage?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Expertise und freundliche Grüße!

    #2
    Zitat von Shana Beitrag anzeigen
    So jedenfalls interpretiere ich die Anweisung ganz unten in der Hilfe zu Zeile 70.
    Ich auch. Warum die Hilfe hier mit Mindestens abziehbare Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Familienheimfahrten überschrieben ist erschließt sich mir aber nicht.

    Die 'Zuschüsse' zu den Fahrkosten sind meiner Meinung nach für Dich Einnahmen.

    Kommentar


      #3
      Soweit ich das verstehe, gehört in Zeile 70 die standardmäßig errechnete Entfernungspauschale, egal wie man zur ersten Betriebsstätte gelangt. Diese Pauschale ist ja das, was man per se und sicher abziehen kann - deshalb wohl "mindestens". Diese ganzen Angaben sind -auch verbal- schon arg auf die Autofahrerei eingestellt... Man kann die Zeilen 69 und 70, da sie erst einen Abzug, dann ein Hinzuaddieren von solchen Beträgen bedeuten, die sich rein auf die Entfernung beziehen, ja nur ausfüllen, wenn man in den Zeilen darüber irgendwas stehen hat. Wenn man aber nur mit ÖPNV fährt und die Entfernungspauschale höher ist als die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrkarten, dann verstehe ich nicht mehr, ob die tatsächlichen Kosten nur in Zeile 67 eingetragen werden oder zusätzlich auch noch in 69, bevor dann die Entfernungspauschale in Zeile 70 hinzuaddiert wird. Beim Ausprobieren im Formular, was passiert, kommen komische Zahlen raus...

      Ich will nicht glauben, dass die Bezuschussung von Fahrtkosten on top zusätzlich und separat von den Honoraren, als Einnahme zu versteuern ist -schließlich ist das ja zweckgebunden. Ich habe im Netz an verschiedenen Stellen gelesen, dass solche Zuschüsse oder Erstattungen bei Arbeitnehmern steuerfrei sind und bei den Fahrtkosten halt in Abzug gebracht werden müssen - warum sollte das bei Selbständigen anders sein?

      Kommentar


        #4
        Ja, der Fahrkostenzuschuss kann für Arbeitnehmer steuerfrei sein. Der Arbeitgeber muss den dann pauschal versteuern.
        Das werden aber Deine Auftraggeber nicht machen.

        Für Selbständige ist es egal, ob sie für einen Auftrag 120 Euro bekommen, oder 100 Euro + 20 Euro Fahrtkosten.

        Kommentar

        Lädt...
        X